Wir laden Sie herzlich ein
Umso besser ist es dann, wenn Sie mit einer Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung vorgesorgt haben. Wichtig und sinnvoll ist es auch, darüber nachzudenken, was einmal mit dem eigenen Nachlass geschehen soll. Wenn nichts geregelt ist, entscheidet der Gesetzgeber, wer Ihre Erben werden. Genauso wie der Gesetzgeber entscheidet, wer Ihre Betreuung übernimmt, wenn Sie Ihren eigenen Willen nicht niedergeschrieben haben.
Unsere Juristinnen und Juristen aus dem Legateteam der Christoffel-Blindenmission (CBM) sowie weitere Gesprächspartnerinnen und -partner mit Fachexpertise führen Sie in diese komplexen Themen ein. So erhalten Sie einen guten Überblick und entscheiden leichter, was Sie tun wollen.
Wir laden Sie herzlich ein, an folgenden kostenlosen Infoveranstaltungen teilzunehmen.