1. Das Schutzverfahren für Kinder und Erwachsene
Etwa 80 Prozent unserer weltweiten Programme richten sich an Kinder – von denen die meisten eine Behinderung oder ein Behinderungsrisiko haben. Kinder mit Behinderungen sind drei- bis viermal häufiger Opfer von Gewalt als ihre Altersgenossinnen und -genossen ohne Behinderungen. Erwachsene mit Behinderungen sind einem eineinhalbmal höheren Gewaltrisiko ausgesetzt als nicht behinderte Erwachsene. Angesichts dieses hohen Risikos für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen ist uns ihr Schutz eine unabdingbare Verpflichtung.
Deshalb legen wir großen Wert auf Prävention, insbesondere gegen sexuelle Ausbeutung, Missbrauch und Belästigung. Die Gesundheit, die Sicherheit und der Schutz aller Beteiligten haben bei unserer Arbeit in Projekten zu jeder Zeit oberste Priorität. Unser Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, ihnen vorzubeugen und bei Verstößen konsequent zu handeln.
Alle CBM-Mitarbeiter und Vertreter (Auftragnehmer, Berater, Besucher, Botschafter usw.) müssen deshalb die CBM-Schutzrichtlinie mit Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern und besonders schutzbedürftigen Erwachsenen kennen, unterzeichnen und einhalten. Von Partnerorganisationen erwartet die CBM, dass diese über eigene Richtlinien und Verfahren zum Schutz von Kindern verfügen.
Wenn Sie Fragen haben, Unterstützung benötigen oder Beobachtungen und Bedenken teilen möchten, können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden. Schreiben Sie dazu eine E-Mail an safeguarding@cbm.org, um das Schutzverfahren einzuleiten. Wenn Sie anonym bleiben möchten, können Sie den Vorfall über das Whistleblowersystem melden (engl. Whistleblower auf Deutsch: Hinweisgeber).