Schutzverfahren für Kinder und Erwachsene
Wir, die CBM, und unsere Partnerorganisationen sind dafür verantwortlich, den Schutz aller Personen zu gewährleisten, die uns ihr Vertrauen schenken, insbesondere jener, die am stärksten von Missbrauch bedroht sind.
Der Schutz von Kindern und schutzbedürftigen Erwachsenen ist eine zentrale CBM-Verpflichtung. Etwa 80 Prozent unserer weltweiten Programme richten sich an Kinder – von denen die meisten eine Behinderung oder ein Behinderungsrisiko haben. Kinder mit Behinderungen sind drei- bis viermal häufiger Opfer von Gewalt als ihre Altersgenossinnen und -genossen ohne Behinderungen. Erwachsene mit Behinderungen sind einem eineinhalbmal höheren Gewaltrisiko ausgesetzt als nicht behinderte Erwachsene und Menschen mit psychischen Erkrankungen sind besonders gefährdet. Angesichts dieses erhöhten Risikos für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen ist die Einhaltung unserer Schutzrichtlinie von entscheidender Bedeutung.
Die CBM verlangt, dass alle Mitarbeiter und Vertreter (Auftragnehmer, Berater, Besucher, Botschafter usw.) die CBM-Schutzrichtlinie mit Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern und gefährdeten Erwachsenen verstehen, unterzeichnen und einhalten. Sie verfügt zudem über einen Verhaltenskodex, der akzeptables und inakzeptables Verhalten von Mitarbeitern und Dritten festlegt. Von Partnerorganisationen erwartet die CBM, dass diese über eigene Richtlinien und Verfahren zum Schutz von Kindern verfügen.
Falls Sie weitere Informationen darüber wünschen, wie die CBM die Sicherheit von Kindern und gefährdeten Erwachsenen gewährleistet, oder wenn Sie Bedenken oder Feedback zum Thema Kinderschutz haben, kontaktieren Sie uns unter safeguarding@cbm.org