Eine junge Frau im Rollstuhl sitzt am Tisch in einem Klassenraum. Sie trägt einen Schutzhelm. © CBM

Inklusive Entwicklungszusammenarbeit: unsere Forderungen

Belange von Menschen mit Behinderungen müssen konkret und systematisch in der Entwicklungspolitik umgesetzt werden. Dazu fehlen nach Ansicht der Christoffel-Blindenmission (CBM) jedoch noch Voraussetzungen. Die CBM ist in Deutschland Meinungsführerin zum Thema inklusive Entwicklungszusammenarbeit.

Artikel 32 der 2008 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, sich gegenseitig dabei zu unterstützen, die Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit zu verwirklichen. Dazu gehört auch der Bereich der Entwicklungszusammenarbeit.

Inklusion als Querschnittsaufgabe

Menschen mit Behinderungen sind die größte Minderheit weltweit. Ihre Benachteiligung reicht historisch weit zurück. Das erfordert auf der einen Seite, dass künftig alle Maßnahmen so ausgestaltet sind, dass sie wie andere teilhaben können (sog. Mainstreaming). Auf der anderen Seite müssen gezielte Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen ergriffen werden (Empowerment), um Nachteile auszugleichen.

Entscheidend ist, dass die Erfahrungen und Perspektive der betroffenen Menschen und ihrer Vertretungsorganisationen einbezogen werden. Auch eine kritische Evaluierung entwicklungspolitischer Maßnahmen und verstärkte Forschung zu Inklusion muss unter ihrer Einbeziehung geschehen.
 
Um Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit umzusetzen, ist die Bereitstellung der notwendigen personellen, zeitlichen und finanziellen Ressourcen erforderlich. Das heißt auch, dass Inklusion als Aufgabe aller Bereiche des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verstanden wird, von der Hausleitung bis hin zu denjenigen, die Programme der deutschen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit vor Ort umsetzen.  


Für eine erfolgreiche inklusive Entwicklungszusammenarbeit brauchen wir daher:

  • verlässliche Daten sowohl zur Projektplanung als auch zur Fortschrittsmessung
  • die konsequente Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in der Umsetzung in den Geber-, aber insbesondere auch in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
  • verbindliche Vorgaben für die staatlichen Entwicklungsakteure sowie ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen bei den staatlichen Akteuren

Die CBM ist in Deutschland Meinungsführerin zu dieser Thematik. Sie bringt sich intensiv in Beteiligungsprozesse ein. Dabei arbeitet sie vor allem mit der AG "Behinderung und Entwicklung" des Dachverbandes VENRO zusammen, in der andere Entwicklungsorganisationen und Menschen mit Behinderungen vertreten sind.

Unsere Forderungen an die Bundesregierung:

Die Bundesregierung hat sich bereiterklärt, gemeinsam mit Jordanien und der International Disability Alliance (IDA) 2025 den nächsten Weltgipfel zu Inklusion und Entwicklungszusammenarbeit auszurichten. Mit diesem Global Disability Summit ist der Anspruch verbunden, international die Führung in Sachen inklusiver Entwicklungszusammenarbeit zu übernehmen und andere Staaten zu verstärkten Bemühungen in diesem Bereich zu motivieren.


Um diese Rolle glaubwürdig auszufüllen, muss das BMZ inklusiver Entwicklungspolitik endlich die gebührende Aufmerksamkeit zukommen lassen. Dazu gehört:

  • die Operationalisierung der 2019 verabschiedeten Inklusionsstrategie des Ministeriums. Aktuell fehlen Umsetzungspläne mit konkreten Schritten und Maßnahmen, Messgrößen zur Zielerreichung, sowie der Bereitstellung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen.
  • dem Beispiel anderer Länder zu folgen und zügig den OECD-Inklusionsmarker einzuführen. Mit dem Marker kann nachvollzogen werden, wie viel ein Land in inklusive Entwicklungszusammenarbeit investiert.
  • einen Dialog auf Augenhöhe mit Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen in der Entwicklungszusammenarbeit zu führen, auch in der Vorbereitung des Global Disability Summit 2025.

 

Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit muss Chefsache werden!

  • Mann mit Blindenstock beugt sich zu einer Kuh und streichelt sie am Maul

    Grundlagen inklusiver Entwicklung

    pdf176.6KB, nicht barrierefrei

    Inklusive Entwicklung hat zum Ziel, allen Menschen auf der Welt die gleichen Rechte und Chancen einzuräumen. Im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention und der Agenda 2030 setzt sich die CBM dafür ein.

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  • Projekt einer BMZ-Inklusionsstrategie vorerst gescheitert (Januar 2020)

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    Die Inklusionsstrategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wurde Ende 2019 verabschiedet: die Einschätzung der CBM zur Strategie und wie es weitergehen kann, damit Menschen mit Behinderungen im Globalen Süden künftig besser berücksichtigt werden.

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Haben Sie Fragen?

Unsere Experten für den Bereich inklusive Entwicklungszusammenarbeit sind gerne für Sie da:

  • Porträt eines Mannes

    Michael Herbst, Büro Bensheim Leitung Politische Arbeit, Schwerpunktthemen: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, inklusive Umsetzung der Agenda 2030

  • Porträt einer Frau

    Veronika Hilber, Büro Berlin Team Politische Arbeit, Schwerpunktthemen: inklusive Bildung, Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Vertiefende Informationen zum Thema als Download

  • Niemanden zurücklassen – Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit

    pdf2.3MB, nicht barrierefrei

    "Niemanden zurücklassen" – bzw. niemanden ausschließen lautet das zentrale Versprechen der 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) muss stärker als bisher Menschen mit Behinderungen in den Blick nehmen. Das Dossier zeigt, warum Inklusion in der EZ wichtig ist und welchen Beitrag sie zur weltweiten Armutsbekämpfung leistet.

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