Durch die Corona-Pandemie wurde sehr deutlich, dass dazu eine aktuelle Patientenverfügung für jede und jeden unerlässlich ist. Eine Verfügung weist ärztliches und Pflegepersonal an, im Ernstfall den medizinischen Behandlungswunsch ihrer Patienten umzusetzen. Mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung statten Sie Ihre Vertrauensperson zusätzlich mit allen notwendigen Erklärungen aus, damit diese Sie gegenüber Behörden, Ämtern und Ärzten etc. rechtlich vertreten kann. Falls Sie dazu Infos brauchen, finden Sie im Folgenden alles Wichtige:
Rechtzeitig die Vorsorge regeln
Wie kann ich vorsorgen für den Fall, dass ich mich nicht mehr selbst äußern kann?
Infobroschüren bestellen
Unsere ausführliche Broschüre "Gut vorgesorgt!" und weitere Infomaterialien in Druckversion rund um die Themen Erbrecht, Vorsorge und Nachlass können Sie über den folgenden Link bei uns anfordern:
Ihr Wille als Patient/-in zählt!
Ihre Ansprechpartner/-innen
Zum Download
-
Wegweiser für Ihre Vorsorge, Schritt für Schritt zu Ihren Verfügungen.
pdf, 815.1KB, nicht barrierefreiSie wollen selbstbestimmt leben – zu jeder Zeit, in jedem Alter? Möglichkeiten, dafür vorzusorgen, gibt es viele. Wir stellen Ihnen die Wichtigsten vor.
Herunterladen -
Gut geordnet – wichtige Dokumente für alle Fälle
pdf, 2.2MB, nicht barrierefreiFür Ordnung in den Dokumenten Ihres Lebens hat die CBM diesen Wegweiser entwickelt. Denn Ordnung ermöglicht Ihnen im Notfall ein schnelles Auffinden wichtiger Dokumente. Das schenkt Sicherheit.
Herunterladen
Warum sind Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung so wichtig?
Erbrechtsexperte Thomas Maulbetsch gibt Antwort auf drängende Fragen!
Herr Maulbetsch, viele Menschen machen sich mit zunehmendem Alter Gedanken über eine sinnvolle Vorsorge. Sie sind Fachanwalt für Erbrecht – was sollte man unbedingt bedenken?
Thomas Maulbetsch: Zuerst einmal ist es wichtig, die Vorsorge nicht auf die lange Bank zu schieben: In jedem Alter kann durch Unfall oder Krankheit eine Situation entstehen, in der man nicht mehr selbstständig handeln oder seinen Willen äußern kann. Es ist sinnvoll, für diese Fälle Vorsorge zu treffen – zum Beispiel mit einer Vorsorgevollmacht.
Wozu dient die Vorsorgevollmacht?
Ein Unfall kann auch bei jüngeren Erwachsenen dazu führen, dass jemand für sie Entscheidungen treffen muss. Dieses Entscheidungsrecht geht nicht automatisch auf die nächsten Angehörigen über, wie viele denken. Gibt es keine Vorsorgevollmacht, so muss vom Gericht ein Betreuer eingesetzt werden und das kann eventuell längere Zeit dauern. Habe ich aber einer Person meines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht ausgestellt, so kann diese sofort handeln und meinen Willen durchsetzen. Als Bevollmächtigter beziehungsweise Bevollmächtigte darf sie z. B. meine Post lesen und beantworten oder meine ärztliche Betreuung klären. Für Bankgeschäfte wird eine gesonderte Bankvollmacht benötigt.
Was ist aber, wenn man niemanden hat, der das übernehmen kann?
Sobald man aufgrund von Unfall, Krankheit oder Alter seinen Willen nicht mehr äußern oder selbst handeln kann, wird vom Betreuungsgericht, das seinen Sitz beim Amtsgericht hat, ein sogenannter gesetzlicher Betreuer bestellt.
Die Betreuerin oder der Betreuer hat dann das Recht und die Aufgabe, alle Entscheidungen für seinen Betreuten zu treffen. Der Rechtspfleger beim Amtsgericht wählt den Betreuer aus und das Betreuungsgericht hat die Aufgabe, dessen Handeln zu kontrollieren.
Es gibt ja auch eine Betreuungsverfügung. Was ist das und wo ist der Unterschied zur Vorsorgevollmacht?
Vertrauen ist bei der Vorsorgevollmacht der entscheidende Punkt, denn sie gilt, sobald sie unterzeichnet und ausgehändigt ist. Das heißt, sie könnte auch schon vor dem Ernstfall angewendet werden. Die Betreuungsverfügung ist zwar auch ab der Unterschrift gültig, wird aber erst umgesetzt, wenn der Betreuungsfall eintritt und das Gericht einen Betreuer bestellt. Falls Sie also keine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, können Sie mit einer Betreuungsverfügung trotzdem beeinflussen, wer im Ernstfall Ihr Betreuer sein soll, wer auf keinen Fall und welche Aufgaben wie durchzuführen sind. Ich kann hier einen Betreuer benennen, muss es aber nicht. Trotzdem kann ich dem Betreuer, ob bekannt oder nicht, Anweisungen geben.
Was sind die Aufgaben einer Betreuerin oder eines Betreuers?
Die Betreuungsverfügung stellt sicher, dass im Notfall eine Betreuerin oder ein Betreuer Ihre rechtlichen Interessen wahrnimmt und in Ihrem Sinne vertritt.
Wieso ist eigentlich eine Patientenverfügung wichtig?
Die Corona-Krise ist ein gutes Beispiel. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt, für Notfall oder Zustandsverschlechterung bei Erkrankten vorzusorgen. Die jeweils ambulant betreuenden Ärztinnen und Ärzte, die Patientinnen und Patienten sowie Betreuungspersonen sollten die Behandlung gemeinsam im Voraus festlegen. Das umfasst medizinische Maßnahmen, die Klinik, mitzuführende Unterlagen und geeignete Transportmittel. Nach neuer Rechtsprechung müssen Sie in Ihrer Verfügung entscheiden, ob Sie in bestimmte, nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen einwilligen oder nicht. Nennen Sie die Maßnahmen konkret, spezifizieren Sie Krankheit und Behandlungssituation. Benennen Sie Ihre Wünsche präzise – zum Beispiel, was unter "lebensverlängernde Maßnahmen" fällt. Ihr Arzt hilft Ihnen dabei. Die Ärzte sind rechtlich verpflichtet, Ihre Verfügung zu berücksichtigen. Aber legen Sie sie daheim unbedingt gut auffindbar bereit.
Ein weiteres Thema, mit dem sich viele erst spät beschäftigen, ist die Bestattung. Kann ich meine Wünsche zu Lebzeiten festlegen?
Wünsche für die Bestattung können Sie zu Lebzeiten in einem Vorsorge- bzw. Bestattungsvertrag regeln, den Sie mit einem Bestattungsunternehmen abschließen. Wichtig ist, dass Sie Vorgaben für die Bestattung nicht ins Testament schreiben, denn das wird meist erst Wochen nach der Beerdigung eröffnet. Dadurch können die Wünsche nicht mehr umgesetzt werden.
Was kann ich im Vorsorge- beziehungsweise Bestattungsvertrag regeln?
Mit einem solchen Vertrag geben Sie verbindliche Regieanweisungen für Ihre Beerdigung. Sie können dort u. a. den Friedhof benennen, die Grabart wählen und reservieren, Sarg oder Urne aussuchen, die Trauerfeier planen und die Grabpflege regeln. Sie können dort auch bestimmen, wie Sie beerdigt werden möchten, ob in einer Erd-, Feuer-, Seebestattung oder einer anonymen Bestattung. Bei Feuer- oder Seebestattungen ist es sogar notwendig, sie zu Lebzeiten im Vertrag zu benennen. Es reicht im Regelfall nicht aus, nur die Angehörigen über die Pläne zu informieren.
Was ist, wenn das Bestattungsunternehmen zahlungsunfähig wird? Ist dann das eingezahlte Geld für die Beerdigung weg?
Wenn Sie den Vorsorgevertrag aufsetzen, können Sie die Beerdigungskosten auf das Treuhandkonto der Bestattungsinnung einzahlen bzw. dort hinterlegen. So haben Ihre Vereinbarungen über den Tod hinaus Bestand. Sie können einen Vorsorgevertrag jederzeit ändern oder ergänzen.
Gibt es weitere Vorteile?
Mit einem Vorsorgevertrag nehmen Sie Menschen, die Ihnen zu Lebzeiten wichtig waren, in den schweren Stunden der Trauer Entscheidungen ab und geben ihnen das gute Gefühl, in Ihrem Sinne zu handeln.
Schlüsselbegriffe zum Thema Vorsorge – kurz erklärt
Bankvollmacht
Mit einer Bankvollmacht übertragen Sie einer Vertrauensperson die Abwicklung Ihrer Rechtsgeschäfte bei Ihrer Bank. Dafür sind in der Regel die Vordrucke bzw. die Formulare der jeweiligen Bank zu verwenden.
Betreuung
Unter Betreuung versteht man die rechtliche Vertretung im Betreuungsfall. Sie wird vom Betreuungsgericht angeordnet. Das Betreuungsgericht regelt und kontrolliert die Betreuungsangelegenheiten sowie die Betreuerin bzw. den Betreuer.
Betreuungsverfügung
Die schriftliche Anweisung an das Betreuungsgericht, wer für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheiden kann, zur Betreuerin oder zum Betreuer bestellt bzw. nicht bestellt werden soll. Sie enthält Regelungen, die der Betreuer im Interesse des Hilfsbedürftigen durchzuführen hat.
Betreuerin oder Betreuer
Die Person, die das Betreuungsgericht rechtlich dazu bestellt, im Rahmen der ihr vom Gericht übertragenen Aufgabenbereiche für den Betreuten tätig zu werden.
Betreuungsgericht
Das Betreuungsgericht regelt die rechtlichen Belange einer hilfsbedürftigen Person, die für sich selbst nicht mehr entscheiden kann. Es bestellt, überwacht und kontrolliert die von ihm eingesetzte Betreuungsperson und die Betreuungsangelegenheiten.
Betreuungsverein
Betreuungsvereine sind die dem Betreuungsgericht zugeordneten örtlichen Vereine, die Betreuer/-innen (Vereinsmitglieder, Vereinsmitarbeiter/-innen) zur Verfügung stellen, Betreuer/-innen aus- und weiterbilden sowie fachlich begleiten.
Generalvollmacht
Die Generalvollmacht regelt sämtliche Rechtsgeschäfte des Vollmachtgebers bzw. der Vollmachtgeberin. Eine Vorsorgevollmacht sollte in der Regel als Generalvollmacht verfasst werden, damit eine umfassende Versorgung gewährleistet ist.
Grabpflegevertrag
Ein Grabpflegevertrag garantiert die ordentliche Grabpflege für die Dauer der Liege- und Ruhezeit und setzt die Wünsche und den Willen der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers um.
Grundvertrag
Der Grundvertrag regelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen der Vollmachtgeberin bzw. dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten.
Hausnotruf-Knopf
Der Hausnotruf-Knopf stellt sicher, dass Sie im Notfall sofort Hilfe herbeirufen können. Bei den örtlichen sozialdiakonischen Einrichtungen können Sie den für Sie geeigneten Hausnothilfe-Knopf bestellen. Voraussetzung für den Hausnotruf-Knopf ist ein Telefonanschluss.
Hinterlegungsort
Damit ein Testament nicht verloren geht oder entwendet wird, kann es beim örtlich zuständigen Nachlassgericht hinterlegt werden. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht werden bei der Vertrauensperson bzw. dem Bevollmächtigten Ihrer Wahl hinterlegt. Die Vorsorgevollmacht können Sie bei der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Kontrollbevollmächtigter
Der Kontrollbevollmächtigte stellt sicher, dass der Vorsorge-Bevollmächtigte die Vorsorgevollmacht im Sinne des Vollmachtgebers umsetzt.
Nachlassregelung
Alle Aufgaben und Pflichten, die der oder die Erben im Anschluss an die Testamentseröffnung zu regulieren haben. Bei mehreren Erben empfiehlt sich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers im Testament. Er sorgt für die sachgerechte Umsetzung der Verfügungen des Verstorbenen.
Notarielle Beurkundung
Sowohl Vorsorge- als auch testamentarische Verfügungen können von einer Notarin bzw. einem Notar errichtet werden. Notarielle Verfügungen sind genauso wirksam wie handgeschriebene.
Notfallkarte
Im Notfall gibt die von Ihnen in der Geldbörse oder Handtasche mitgeführte Notfallkarte Auskunft darüber, welche schriftlichen Verfügungen von Ihnen wo aufzufinden sind.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung regelt die Anwendungen, das Unterlassen und den Umfang medizinischer Behandlungen, wenn Sie sich selbst dazu nicht mehr äußern können. Ärztinnen und Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, diese schriftlichen Verfügungen umzusetzen.
Vollmachtgeber/-in
Vollmachtgeber/-in ist, wer für den Krankheits- oder Unglücksfall eine Vertrauensperson mit einer Vorsorgevollmacht beauftragt, ihn bzw. sie gegenüber Dritten zu vertreten.
Vorsorge
Die Vorsorge umfasst alle schriftlichen Verfügungen, die eine Vertrauensperson gewissenhaft umsetzt, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann – etwa im Krankheits-, Unglücks- oder Todesfall. Zur Vorsorge gehören: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Letztwillige Verfügung (Testament), Vorsorge-/Bestattungsvertrag, Grabpflegevertrag.
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass eine Vertrauensperson (Vorsorge-Bevollmächtigte/-r) im Fall von Krankheit oder Unfall Ihren Willen gegenüber Dritten umsetzt.
Vorsorge-Bevollmächtigte/r
Die Vertrauensperson, die den schriftlichen Willen (Vorsorgevollmacht) im Krankheits- oder Notfall der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers umsetzt.
Vorsorgevertrag/Bestattungsvertrag
Zu Lebzeiten können Sie selbst mithilfe eines Vorsorgevertrags/Bestattungsvertrags bei einem Beerdigungsunternehmen Ihre Bestattung regeln.