Eine Frau im Rollstuhl neben einer Treppe. © CBM

UN-Generalversammlung: Die CBM fordert echte Inklusion

Jedes Jahr im September findet die UN-Generalversammlung in New York statt – 2019 mit dem ersten Gipfel zur 2030-Agenda und ihren 17 nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals/SDG). Ziel 1 und 2 fordern, dass Armut und Hunger auf der Welt aufhören. Ziel 3 ist Gesundheit für alle. Sind wir den Zielen und damit einer gerechteren Welt schon nähergekommen?

Ein Muss: schnellere Umsetzung!

Die Christoffel-Blindenmission (CBM) stellt mit Sorge fest, dass für Menschen mit Behinderungen zu wenig erreicht wurde, seit die Agenda im Jahr 2015 verabschiedet wurde. "Wenn wir in dem Tempo weitermachen", erklärt Michael Herbst von der CBM, "dann sind die Ziele niemals bis 2030 zu schaffen!" Der Leiter der politischen CBM-Arbeit hat deshalb in New York einen Forderungskatalog übergeben, damit der Umsetzungsprozess beschleunigt wird.

Ein blinder steht vor dem UN-Gebäude in New York © CM
Michael Herbst, Leiter der Politischen Arbeit bei der CBM, mit dem Forderungskatalog vor dem UN-Gebäude in New York.

Niemanden zurücklassen

"Leave no one behind", zu deutsch "niemanden zurücklassen", ist eines der Leitprinzipien der 2030-Agenda. In der Realität zeigt das Prinzip noch immer kaum Wirkung. In den meisten Staaten kommen Menschen mit Behinderungen noch nicht einmal in den Statistiken vor – oder viel zu wenig. Wer aber nicht gezählt wird, wird auch vergessen. "Wir wissen weder genau, wo es wie viele Menschen mit Behinderungen gibt, noch was sie konkret daran hindert, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen", bemängelt Michael Herbst. "Und das scheint auch niemanden zu interessieren. Die Verantwortlichen verlieren sich nur in technischen Diskussionen", ergänzt Herbst.

Die Forderungen

Mit anderen Organisationen zusammen hat die CBM deshalb einen Forderungskatalog für den SDG-Gipfel bei der UN-Generalversammlung erarbeitet, um die Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklungsziele zu beschleunigen. Die Forderungen sollen Politik inklusiv gestalten und die Aufmerksamkeit auf bestehende Missstände für Menschen mit Behinderungen lenken:

  • Sieben Figuren bilden eine Gruppe

    Partizipation: Menschen mit Behinderungen müssen mitreden und mitgestalten. Sie wissen am besten, was sie brauchen.

  • Rollstuhlnutzer

    Barrierefreiheit: Sie ist Voraussetzung für Inklusion. Information und Kommunikation, Transport und Gebäudezugang muss für alle gegeben sein.

  • Megaphon

    Rechenschaftspflicht: Regelmäßig veröffentlichte Messgrößen müssen die Fortschritte des Niemand-zurücklassen-Prinzips prüfbar machen.

  • Zwei Euromünzen

    Inklusive Finanzierung: Ausreichend Gelder von staatlichen und internationalen Gebern für die effektive Umsetzung des Niemand-zurücklassen-Prinzips.

  • Aufgeschlagenes Buch

    Datenerhebung: Datensammlung global vergleichbarer Daten, in denen Menschen mit Behinderungen vorkommen.

Hintergrundinformation: Die 2030-Agenda

Übersicht der UN-Entwicklungsziele der Agenda 2030 © United Nations
Die 17 Entwicklungsziele (Sustainable Developement Goals/SDG) der Vereinten Nationen sollen bis 2030 weltweit umgesetzt werden.

2015 haben die Vereinten Nationen (UN) die 2030-Agenda mit 17 nachhaltigen Entwicklungszielen verabschiedet. Doch nicht die UN allein haben die Agenda entwickelt: nichtstaatliche Organisationen haben sie mit erarbeitet. Die Agenda soll die Lebensqualität von Menschen verbessern – und die Welt so verändern, dass alle Menschen jetzt und in Zukunft bessere Chancen haben: Damit sie sozial gerecht, ökologisch verträglich und wirtschaftlich leistungsstark handeln können. Und dabei dürfen Menschen mit Behinderungen keinesfalls fehlen.

Sie werden in acht Entwicklungszielen thematisiert und dabei explizit oder als Teil verletzlicher Personengruppen erwähnt. Dass zu diesen Personen auch Menschen mit Behinderungen gehören, definiert die einleitende Deklaration.

In diesen Entwicklungszielen werden Menschen mit Behinderungen thematisiert

Ziele 1 bis 4: Armut beenden, Hunger beenden, Gesundheit, Bildung
Ziele 6, 8, 10 und 11: Wasser- und Sanitätsversorgung, Beschäftigung (Arbeit), Ungleichheit verringern, Infrastruktur (nachhaltige, barrierefreie Städte und Gemeinden)

Es wird Zeit, dass es nicht bei der Nennung verletzlicher Personengruppen im Papier bleibt, sondern die Ziele mit und für Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden. Erst wenn es echte, gelebte Inklusion gibt, kann die Welt gerechter werden.

Zum Download

  • Der 21-jährige Loukmane aus Niger hatte früher Kinderlähmung. Heute kann er sich dank Operation und Therapie eigenständig bewegen und hat ein eigenes Fahrradgeschäft.

    Themenpaket "2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung"

    pdf3.2MB, barrierefrei

    Im September 2015 verabschiedeten die Vereinten Nationen (UN) die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung. Hintergrundinfos zur Agenda und darüber, wie sich durch die nachhaltigen Entwicklungsziele das Leben von Menschen mit Behinderungen verbessern kann.

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  • Mädchen in Schuluniform im Rollstuhl

    CBM: Unsere wichtigsten Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention

    pdf527.6KB, nicht barrierefrei

    Die 2030-Agenda soll zum Wohl aller umgesetzt werden. Die Basis für ihre Ziele sind die internationalen Menschenrechte, zu denen die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 gehört.

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  • Titelblatt der Empfehlungen zum Prinzip "Niemanden zurücklassen"

    Niemanden zurücklassen: generelle Empfehlungen

    pdf623.2KB, nicht barrierefrei

    Das globale Versprechen, niemanden zurückzulassen, muss umgesetzt werden. Menschen mit Behinderungen und andere marginalisierte Gruppen müssen in der Entwicklungszusammenarbeit einbezogen werden.

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