2006

Die Vereinten Nationen beschließen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in New York.

Mit dem Beschluss der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichten sich die Vertragsstaaten in den Artikeln 11 und 32 unter anderem zu einer inklusiven internationalen Zusammenarbeit zu inklusiver humanitärer Hilfe und Katastrophenvorsorge. Eine solche explizite Verpflichtung hatte es zuvor in den diversen Menschenrechtsverträgen noch nicht gegeben.

2009

Auf dem Foto steht eine Gruppe von acht Personen neben eine überdimensionalen Wäscheklammer. Auf der Klammer steht: Stoppt den Kreislauf von Armut und Behinderung. © CBM
Der Kreislauf von Armut und Behinderung muss gestoppt werden: Bereits 2014 war CBM-Vorstand Dr. Rainer Brockhaus (1.v.l.) mit Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Bundesregierung im Bundestag, um auf den Kreislauf aufmerksam zu machen.

Deutschland ratifiziert als 50. Staat von 185 Staaten die UN-BRK und tritt dem Fakultativprotokoll bei

Damit wird die Konvention zu geltendem Recht in der Bundesrepublik. Mit Ratifizierung der Konvention unterwirft sich Deutschland auch einer periodischen Überprüfung des Standes seiner Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 35 UN-BRK). Außerdem wird beim "Deutschen Institut für Menschenrechte" (DIMR) eine nationale Monitoringstelle eingerichtet.

2010

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beauftragt bei der "Gesellschaft für technische Zusammenarbeit (gtz)", heute GIZ, ein "Sektorvorhaben Inklusion"

Solche Sektorvorhaben dienen als "verlängerte Werkbank" des Ministeriums. Sie sollen Grundlagenarbeit leisten und das BMZ beraten. 2019 wird aus dem Sektorvorhaben bei der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) ein Globalvorhaben. Damit bekommt es zusätzlich den Auftrag, die Entwicklungsprojekte der GIZ dabei zu unterstützen, inklusiv zu werden.

2011

Das BMZ beginnt unter Beteiligung der Zivilgesellschaft mit der Erarbeitung eines Aktionsplans zu inklusiver Entwicklungszusammenarbeit

Zuvor hatte sich die Bundesregierung einen "Nationalen Aktionsplan (NAP)" zur Umsetzung der UN-BRK verordnet. In ihm wird die Erarbeitung solcher Aktionspläne durch andere Akteure angeregt, das BMZ macht sich als erstes Bundesministerium auf diesen Weg.

2013

Auf dem Bild sind 14 Personen abgebildet. Sie haben alle ein Ausrufzeichen in die Handinnenfläche gemalt und heben die Hände hoch. © CBM
2015 hat die CBM im Rahmen der Kampagne "Setz ein Zeichen" auf den Kreislauf von Armut und Behinderung aufmerksam gemacht.

Es beginnt die dreijährige Umsetzungsphase des Aktionsplans wiederum unter Beteiligung der Zivilgesellschaft

Drei strategische Ziele sollen binnen dreier Jahre bis 2015 umgesetzt werden.

  1. Das BMZ wird inklusiver Arbeitgeber.
  2. Inklusion wird in der Entwicklungszusammenarbeit des BMZ systematisch verankert.
  3. Das BMZ setzt sich im internationalen Politikdialog für inklusive Entwicklungszusammenarbeit ein.

42 Maßnahmen sind hierzu geplant. Im Aktionsplan ist bereits eine unabhängige Überprüfung der Zielerreichung nach Ende seiner Laufzeit angelegt. 2014 fällt die Entscheidung, mit der externen Evaluierung das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) zu beauftragen.  

Zweimal jährlich soll ein "Thementeam" aus entwicklungspolitischen Organisationen und Selbstvertretungsverbänden von Menschen mit Behinderungen einberufen werden. Überdies ist jährlich eine größere Veranstaltung zur Thematik der sogenannte "runde Tisch" vorgesehen, der aber nur bis 2014 stattfindet.

2016

Der Aktionsplan wird bis Ende 2017 verlängert

2014 hatte das Ministerium einen Zwischenbericht vorgelegt, der die Umsetzung der Maßnahmen auf einem guten Weg sah. Das BMZ stellt im Rahmen des fünften Thementeams einige Maßnahmen vor, die es angesichts der verlängerten Laufzeit zusätzlich umsetzen will. Es ist unklar, ob und inwieweit diese Maßnahmen im Weiteren realisiert wurden.  

BMZ und der entwicklungspolitische Dachverband VENRO veranstalten die Tagung "Worten sollen Taten folgen"

Vom Minister über einen parlamentarischen Staatssekretär bis zur Menschenrechts- und der Behindertenbeauftragten sprechen sich Regierungsvertreterinnen und -vertreter dafür aus, Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit zur Querschnittsaufgabe des Ministeriums zu machen. Bei den Inklusionstagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wird ein neuer Nationaler Aktionsplan (NAP 2.0) zur Umsetzung der UN-BRK verabschiedet. Dieser sieht als Maßnahme für das BMZ u.a. die Erstellung einer Inklusionsstrategie mit dem Ziel der systematischen und nachhaltigen Umsetzung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit vor.

2017

Das "Deutsche Institut für Evaluierung (DEVAL)" veröffentlicht seine Evaluation des Aktionsplans

Das staatliche Evaluierungsinstitut attestiert dem Ministerium insgesamt niedrigen bis moderaten Erfolg beim Erreichen der Aktionsplan-Ziele. Es spricht von Inklusion als einem Thema weniger Engagierter und gibt eine Reihe konkreter Empfehlungen. Das BMZ nimmt zur Evaluierung öffentlich Stellung und greift einzelne Empfehlungen auf, die es entweder umsetzen oder deren Umsetzung es zumindest prüfen will. 

Ein Expertinnen- und Expertengremium zur Erarbeitung der Inklusionsstrategie wird beim BMZ eingerichtet. Mitglieder des Gremiums sind Vertreterinnen und Vertreter aus BMZ, GIZ, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), engagement global, der Monitoringstelle UN-BRK am Deutschen Institut für Menschenrechte, Zivilgesellschaft und Selbstvertretungsorganisationen. 

2018

Der zuständige Ausschuss bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verabschiedet den "OECD-DAC Inklusionsmarker" (engl.)

Solche "Policy Marker" dienen der Berichtslegung im Bereich der internationalen Zusammenarbeit. In diesem Fall geht es darum zu ermitteln, wie hoch der Anteil deutscher Entwicklungsprojekte ist, bei denen Inklusion mitgedacht wurde oder sogar im Mittelpunkt der Aktivitäten steht. Deutschland stimmte der Einführung des Markers auf freiwilliger Basis zu. Dann wartete man darauf, dass ein Handbuch zur Umsetzung erscheint. Seit dessen Erscheinen Ende 2020 prüft man weiter die Umsetzung des Markers in Deutschland. 

 

2019

Auf dem Bild sind drei Personen abgebildet. Im Hintergrund sind Rollstühle und eine Fahne mit dem Logo der CBM. © CBM
Tag der offnen Tür im BMZ: Immer wieder ist die CBM in Kontakt mit staatlichen Akteuren rund um das Thema "internationale Inklusion"; 1.v.l.: Jan-Thilo Klimisch (CBM), und Veronika Hilber (CBM) 1.v.r.

DeVAL führt ein Umsetzungsmonitoring zu seinen 2017 bei der Evaluation des Aktionsplans gegebenen Empfehlungen durch

Ein solches Monitoring ist im Prozess zwar vorgesehen, DEval setzt es aber erstmals um. Die Ergebnisse werden vom BMZ nicht veröffentlicht. 

2020

Das BMZ veröffentlicht seine Inklusionsstrategie

Nach einem zähen und langwierigen Entwicklungs- und Beteiligungsprozess wird die Inklusionsstrategie im Januar auf die Webseite des Ministeriums gestellt. Das hinderte das BMZ nicht daran, den Beteiligungsprozess öffentlich als vorbildlich zu preisen. In der Umsetzungsplanung will das BMZ mit den Durchführungsorganisationen einen systematischeren Ansatz zur Erhebung von Daten sowie zum Monitoring der Strategie erarbeiten. Von einer Einbeziehung der Zivilgesellschaft in diese oder weitere Planungen zur Strategieumsetzung ist nicht die Rede.  

Das BMZ setzt einen Reformprozess namens "BMZ 2030" ins Werk

Der ministeriumsinterne Organisationsentwicklungsprozess führt ein Qualitätsmerkmal "Menschenrechte, Geschlechtergleichstellung, Inklusion" ein. Die bisherigen Strategien zu menschenrechtlichen Themen, also auch die gerade erst verabschiedete Inklusionsstrategie, sollen in einem wenige Seiten umfassenden sog. "Leistungsprofil" aufgehen. Doch zunächst wird ab Ende 2020 eine  Handreichung zur Erarbeitung von Leistungsprofilen erarbeitet. Nach der Bundestagswahl 2021 wird die Erarbeitung des Leistungsprofils von der neuen Ministeriumsleitung abermals verschoben.

Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Inklusion

Porträt eines Mannes

Michael Herbst, Büro Bensheim Leitung Politische Arbeit, Schwerpunktthemen: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, inklusive Umsetzung der Agenda 2030