Schutz von Kindern und gefährdeten Erwachsenen
Der Schutz von Kindern und gefährdeten Erwachsenen ist ein zentrales Anliegen der CBM. Die CBM und ihre Partnerorganisationen tragen die Verantwortung dafür, den Schutz aller Personen zu gewährleisten, die ihr Vertrauen in uns setzen – insbesondere derjenigen, die in besonderem Maße der Gefahr von Missbrauch ausgesetzt sind.
Der Schutz von Kindern und gefährdeten Erwachsenen ist ein zentrales Anliegen der CBM.
Rund 80 Prozent unserer weltweiten Programme kommen Kindern zugute – überwiegend Kindern mit Behinderungen oder mit einem entsprechenden Risiko. Kinder mit Behinderungen werden drei- bis viermal häufiger Opfer von Gewalt als Gleichaltrige ohne Behinderung. Erwachsene mit Behinderungen sind einem 1,5-fach höheren Gewaltrisiko ausgesetzt als Menschen ohne Behinderung; besonders gefährdet sind Personen mit psychischen Erkrankungen. Angesichts dieses erhöhten Risikos für Kinder und Erwachsene mit Behinderungen kommt der Einhaltung unserer Safeguarding-Richtlinie eine Schlüsselbedeutung zu.
Die CBM verpflichtet alle Mitarbeitenden und Repräsentantinnen und Repräsentanten (Auftragnehmer, Beraterinnen und Berater, Besucher, Botschafterinnen und Botschafter usw.) dazu, die Safeguarding-Richtlinie und den Safeguarding-Verhaltenskodex zur Kenntnis zu nehmen, zu unterzeichnen und einzuhalten. Darüber hinaus verfügt die CBM über einen Verhaltenskodex (Code of Conduct), der zulässiges und unzulässiges Verhalten von Mitarbeitenden und Dritten festlegt.
Die CBM verpflichtet ihre Partnerorganisationen, eigene Richtlinien und Verfahren zum Schutz von Kindern (Child-Safeguarding-Policies) einzuführen. Wenn Sie weitere Informationen darüber wünschen, wie die CBM den Schutz von Kindern und gefährdeten Erwachsenen sicherstellt, oder wenn Sie ein Anliegen oder eine Rückmeldung zum Thema Safeguarding haben, wenden Sie sich bitte an: safeguarding(at)cbm(dot)org.