Davis (l.) aus Uganda wurde erfolgreich am Grauen Star operiert. "Jetzt kann ich wieder zur Schule gehen", ruft er lachend. © CBM

Die Ernst-Christoffel-Stiftung: behinderten Menschen dau­er­haft helfen

Die Ernst-Christoffel-Stiftung (ECS) ist eine unselbstständige Stiftung. Sie wurde im November 2002 als Förderstiftung der Christoffel-Blindenmission (CBM) gegründet und hat dieselben Zweckbestimmungen.

Durch Zustiften langfristig helfen

Im Gegensatz zur Spende, die sofort und in vollem Umfang zur Linderung der Not in den Entwicklungsländern eingesetzt wird, wirkt Ihre Zustiftung in die Ernst-Christoffel-Stiftung langfristig und über Generationen hinweg. Denn Ihr Stiftungsbetrag wird auf Dauer in dem Vermögensstock der Stiftung angelegt. Mit diesem Vermögensstock kann die CBM langfristig planen. Die Zinsen/Dividenden kommen direkt der Projektarbeit zugute. Sie helfen damit Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern und schenken ihnen bessere Lebenschancen.

Zustiftung bietet steuerliche Vorteile

Zustiftungen sind auch aus steuerlichen Aspekten interessant: Es gilt z. B. ein absetzbarer Höchstbetrag von einer Million Euro pro Person (absetzbar sofort oder beliebig verteilt auf zehn Jahre). Diese Regelung begünstigt Stifter mit besonders hohen zu versteuernden Einkünften.

Auch für Erben und Personen, die ein Vermächtnis erhalten haben, kann eine Zustiftung steuerlich interessant sein. Die Ernst-Christoffel-Stiftung ist von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.