Der Dreiklang Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene (kurz: WASH) zählt zu den wichtigsten Grundbedürfnissen. Wir benötigen Wasser zum Trinken, Kochen, Waschen oder Verrichten einer hygienischen Notdurft. Fehlt dieser Zugang, drohen gravierende Folgen: Krankheiten verbreiten sich rasant, Unterernährung und Kindersterblichkeit steigen an und die Umwelt wird kontaminiert. Starke Argumente und internationale Rahmenwerke gibt es genug, doch die Umsetzung schließt Menschen in vulnerablen Kontexten, z.B. Menschen mit Behinderungen im Globalen Süden, oftmals nicht mit ein.
Wasser als Schlüssel für eine nachhaltige Entwicklung
Fließendes Wasser ohne Verunreinigungen und Keime ist für uns in Deutschland eine Selbstverständlichkeit. Weltweit stellt es jedoch eines der größten Probleme unserer Zeit dar: Fast jeder dritte Mensch hat keinen Zugang zu sicherem Wasser. Obwohl dies ein Menschenrecht ist, fehlt die Handlungsbereitschaft der Politik.
Internationale Rahmenwerke für eine gerechte Wasserversorgung
Wasser und Sanitär sind Menschenrechte!
UN-Resolution:
Die Vereinten Nationen (UN) haben den Zugang zu Wasser und Sanitärversorgung bereits seit vielen Jahren zu Menschenrechten erklärt. Alle Mitgliedsstaaten sind dazu aufgefordert, die Umsetzung zu garantieren:
- Das Recht auf Wasser berechtigt jeden, Zugang zu ausreichendem, sicherem, akzeptablem, physisch zugänglichem und erschwinglichem Wasser für den persönlichen und häuslichen Gebrauch zu haben.
- Das Recht auf Sanitärversorgung berechtigt jeden, in allen Lebensbereichen Zugang zu sanitären Einrichtungen zu haben, die sicher, hygienisch, geschützt sowie sozial und kulturell akzeptabel sind und die Privatsphäre und Würde gewährleisten.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Die UN-BRK ist in Deutschland seit 2009 in Kraft. Sie führt aus, wie die allgemeinen Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten sind. Dazu zählt auch der in Artikel 28 erwähnte gleichberechtigte Zugang zur Versorgung mit sauberem Wasser.
Die Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung
2015 haben die Vereinten Nationen (UN) mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung ein weiteres großes Rahmenwerk verabschiedet. Die Agenda will die Welt so verändern, dass ein sozial gerechtes, ökologisch verträgliches und wirtschaftlich leistungsstarkes Miteinander möglich ist.
Die Agenda 2030 gilt erst dann als erfolgreich, wenn niemand mehr in globalen Entwicklungsprozessen zurückgelassen wird („Leave no one behind”-Prinzip). Strukturell benachteiligte Minderheiten wie etwa Menschen mit Behinderungen sollen als Erste erreicht werden.
Im Zentrum der Agenda stehen die 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs). Ziel von SDG 6 ist es, allen Menschen bis 2030 gerechten Zugang zu einwandfreiem und bezahlbarem Trinkwasser sowie den Zugang zu Sanitärversorgung und Hygiene zu ermöglichen.
CBM fordert beschleunigte Umsetzung!
Deutschland hat sich zur Wahrung der Menschenrechte und Umsetzung der internationalen Rahmenwerke verpflichtet. Doch nach wie vor leben weltweit zahlreiche Menschen ohne Zugang zu Wasser und Sanitäranlagen. Die CBM fordert daher alle demokratischen Parteien in Deutschland auf, sich auf ein einfaches Wahlversprechen für die zukünftige Bundesregierung zu einigen: Weltweit müssen ALLE Menschen Zugang zu Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene erhalten - auch Menschen mit Behinderungen. Denn jeder Mensch hat eine saubere, gesunde und faire Zukunft verdient!