Schwarzes Kinder in Schuluniform im Klassenzimmer. © CBM/argum/Einberger

Erbschaftsspende: Der Letzte Wille kann Berge versetzen

Mit einer Erbschaftsspende helfen Sie Menschen mit Behinderungen in den ärmsten Regionen der Welt auf ganz besondere Weise. Das gespendete Erbe bildet ein starkes Fundament, mit dem die Christoffel-Blindenmission (CBM) und ihre Projektpartner vor Ort die Zukunft vieler Kinder und Erwachsener, die kaum noch Hoffnung haben, zum Guten wenden können.

Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, wer Ihr Erbe wird. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein, das heißt, dass Ihr Nachlass an Personen verteilt wird, die Sie möglicherweise gar nicht bedenken wollten. Mit einem Testament setzen Sie die gesetzliche Erbfolge außer Kraft. Wir bieten Ihnen mit unserem Ratgeber zum Herunterladen auf dieser Seite umfassende Informationen rund um das Thema Erbrecht. Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, ist es wichtig, seinen Nachlass zu regeln. Gleichzeitig erfahren Sie viel über die Arbeit der CBM für behinderte Menschen in Entwicklungsländern.

Erbschaftsspende

Viele Menschen möchten auch über den Tod hinaus Gutes tun und spenden ihr Erbe. Sie bedenken somit Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern. Sollten Sie sich entscheiden, der CBM eine Erbschaft zu hinterlassen, unterstützen wir Sie gerne bei folgenden Angelegenheiten:

  • Nachlassregelung
  • Immobilienverwertung
  • Übernahme der Grabpflegeregelungen

Aktueller Beschluss: Ist die Kopie eines Testaments rechtsgültig?

Zu dieser Frage gibt es einen wichtigen Beschluss des Oberlandesgericht Düsseldorf vom 19.08.2022.

Eröffnung einer Testamentskopie

 

Expertinnen-Interview: Wichtige Tipps zum Steuersparen beim Erben

Die Erbrechtskanzlei Lauck aus unserem Netzwerk der NDEEX (einem Verbund hochqualifizierter Fachanwälte und langjähriger Experten im Bereich Erbrecht) empfiehlt den folgenden Beitrag des MDR.

Darin gibt Patricia Goratsch Tipps. Sie ist Fachanwältin für Erbrecht und gehört zum Team der Dresdner Kanzlei.
Ab Minute 4:45 klärt sie darüber auf, wie man ganz legal Steuern sparen kann.

Zwei junge Frauen
  • Das Cover der Broschüre: Wenn Kinder erben. Ein Mann sitzt mit einem Kind an einem Steg am See.

    Wenn Kinder Erben werden

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    Schon im Mutterleib kann ein Kind testamentarisch bedacht werden. Bis zur Vollendung seines 18. Lebensjahres verwalten jedoch meist die Eltern dessen Erbe. Dabei schaut das Familiengericht genau hin, damit dem Nachwuchs kein Nachteil entsteht.

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  • Ein älteres Paar schaut auf ein Haus.

    Ihr Nachlass in guten Händen. Mit Ihrem Erbe Menschen eine bessere Zukunft schenken.

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    Nur mit einem Testament bestimmen Sie selbst über Ihren Nachlass. Aber wie anfangen? Was ist der erste Schritt? Was folgt dann? – Dieser Testamentswegweiser hilft Ihnen, Ihren Letzten Willen aufzusetzen, und bei der Vorbereitung eines erbrechtlichen Beratungsgesprächs.

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  • Zwei afrikanische Frauen, davon eine mit Augenverband. Auf einem roten Punkt steht: Ihr guter Wille hilft!

    Ihr guter Wille hilft

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    Retten Sie Augenlicht mit einem Stiftungsdarlehen!

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  • Portrait eines lächelnden älteren Herren

    Ihr Testamentswegweiser. Checklisten für Alleinstehende mit Schritt-für-Schritt-Anleitung

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    Nur mit einem Testament bestimmen Sie selbst über Ihren Nachlass. Aber wie anfangen? Was ist der erste Schritt? Was folgt dann? – Dieser Testamentswegweiser hilft Ihnen, Ihren Letzten Willen aufzusetzen, und bei der Vorbereitung eines erbrechtlichen Beratungsgesprächs.

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  • Portrait eines lächelnden älteren Paares

    Ihr Testamentswegweiser. Checklisten für (Ehe-)Paare mit Schritt-für-Schritt-Anleitung

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    Nur mit einem Testament bestimmen Sie selbst über Ihren Nachlass. Aber wie anfangen? Was ist der erste Schritt? Was folgt dann? – Dieser Testamentswegweiser hilft Ihnen, Ihren Letzten Willen aufzusetzen, und bei der Vorbereitung eines erbrechtlichen Beratungsgesprächs.

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  • Schenken oder vererben. Tipps zum Erbrecht bei Immobilien

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    Wer eine Immobilie besitzt, braucht ein Testament oder einen Erbvertrag. So vermeiden Sie Streit unter den Angehörigen und stellen sicher, dass der überlebende Ehepartner gut versorgt ist. Oft lohnt sich auch eine Immobilienschenkung zu Lebzeiten.

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Unsere ausführliche Broschüre "Gut vorgesorgt!" und weitere Infomaterialien in Druckversion rund um die Themen Erbrecht, Vorsorge und Nachlass können Sie über den folgenden Link bei uns anfordern:
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Schlüsselbegriffe zum Thema Erbrecht – kurz erläutert

Die folgenden Begriffe finden Sie auch ab Seite 28 im oben angebotenen Ratgeber "Der Letzte Wille".

Ablieferungspflicht eines Testaments
Jede Person, die ein Testament besitzt oder findet, ist verpflichtet, es unverzüglich beim Nachlassgericht abzuliefern, sobald sie weiß, dass der Erblasser/die Erblasserin gestorben ist. Wer ein Testament  beschädigt, vernichtet oder nicht dem Nachlassgericht übergibt, ist wegen Urkundenunterdrückung strafbar und den Erbinnen/Erben gegenüber schadenersatzpflichtig.
 
Berliner Testament
Mit einem Berliner Testament setzen sich Ehegatten gemeinsam zum jeweiligen Alleinerben ein. Gemeinsame Kinder, andere Angehörige oder eine gemeinnützige Organisation sind dann die Schlusserben im Todesfall des überlebenden Ehegatten/der überlebenden Ehegattin.  
 
Digitaler Nachlass
Das digitale Erbe ist umfangreich. Zu Ihrem digitalen Nachlass zählen beispielsweise:  
• Daten bei digitalen Dienstanbietern wie  Facebook, Whatsapp, Twitter und E-Mail-Anbietern,  
• Kundenkonten bei Online-Banken und -Bezahldiensten, bei Online-Shops sowie Streaming- und Cloud-Diensten,  
• Programme auf Ihrem eigenen Computer wie z.B. Spiele, Bildbearbeitungs- und Steuerprogramme,  
• sämtliche Hardware, die Sie benutzen, z.B. PC, Smartphone, USB-Sticks, externe Festplatten etc.
 
Eigenhändiges Testament
Das eigenhändige Testament (Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament) ist ein vollständig handschriftlich verfasstes Testament mit Vor- und Nachname, Ort, Datum sowie Unterschrift.
 
Erbin/Erbe
Die Erbin/der Erbe tritt die Rechtsnachfolge der verstorbenen Person an und übernimmt Rechte sowie Pflichten. Dabei kann es sich um eine einzelne Person, eine Erbengemeinschaft oder eine Organisation handeln. Das Erbe ist der Nachlass, den eine verstorbene Person hinterlässt.
 
Erbengemeinschaft
Hinterlässt der/die Verstorbene mehrere Erbinnen/Erben (Miterbinnen/Miterben), so wird ihr/sein Nachlass zum  gemeinschaftlichen Vermögen dieser Erbinnen/dieser Erben. Sie bilden eine Erbengemeinschaft.

Erblasser/Erblasserin
Jeder Mensch, der stirbt, hinterlässt seinen Nachlass und wird so zum Erblasser/zur Erblasserin.
 
Erbschaft
Die Erbschaft umfasst alles, was eine Person zum Zeitpunkt ihres Todes hinterlässt. Dies schließt Vermögenswerte, aber auch Schulden ein.
 
Erbschein
Im Erbschein bescheinigt das Nachlassgericht den rechtlichen Anspruch der Erbin/des Erben auf das Erbe. Um den Erbschein zu erhalten, muss die Erbin/der Erbe einen Antrag an das Nachlassgericht stellen.

Erbvertrag
Der Erbvertrag regelt den Nachlass von zwei bzw. mehreren gleichberechtigten Vertragspartnerinnen/Vertragspartnern. Änderungen oder Ergänzungen sind nur mit Zustimmung der Vertragspartnerinnen/Vertragspartner möglich.
 
Ersatzerbin/Ersatzerbe
Mit der Nennung einer Ersatzerbin/eines Ersatzerben im Testament verhindern Sie, dass die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt, sollte die Erbin/der Erbe vor Ihnen sterben.
 
Gesetzliche Erbfolge
Wenn eine Verstorbene/ein Verstorbener kein Testament errichtet hatte, gibt der Gesetzgeber vor, wer dessen Erbin bzw. Erbe wird (gesetzliche Erbfolge). Dies widerspricht in der Regel den Wünschen und Vorstellungen der Erblasserin/des Erblassers, da nicht sie/er, sondern das Gesetz deren/dessen Rechtsnachfolge bestimmt.  
 
Nachlassverbindlichkeiten
Nachlassverbindlichkeiten sind alle Schulden und Zahlungsverpflichtungen, die die Erblasserin/der Erblasser am Todestag hinterlassen hat, bzw. die durch ihren/seinen Tod entstehen (Beerdigungskosten, Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse, Auflagen). Sind die Schulden höher als der Nachlass, ist der Nachlass überschuldet. Dann sollte die Erbin/der Erbe die Erbschaft ausschlagen oder eine Beschränkung der Haftung herbeiführen.
 
Nachlasssicherung – Nachlasspfleger/in
Die Nachlasssicherung beinhaltet Maßnahmen zur Sicherung einzelner Nachlassgegenstände. Die Nachlasspflegerin/der Nachlasspfleger verwaltet den Nachlass für die noch unbekannte Erbin bzw. den noch unbekannten Erben. Die Nachlassverwaltung beinhaltet als Sonderform der Nachlasspflegschaft die Bestellung einer Pflegerin/eines Pflegers, um Nachlassgläubigerinnen/Nachlassgläubiger zu befriedigen.
 
Notarielles Testament
Das notarielle Testament ist eine letztwillige Verfügung, die zusammen mit einer Notarin/einem Notar erstellt und von ihr/ihm bzw. beim Nachlassgericht hinterlegt wird. In der Regel muss eine Erbin/ein Erbe in diesem Fall keinen Erbschein beantragen.  
 
Pflichtteil
Der Pflichtteil ist der gesetzliche Anspruch der Kinder, der Ehegattin/des Ehegatten oder evtl. der Eltern, die von der Erblasserin/vom Erblasser nicht im Testament bedacht wurden, auf die Auszahlung der Hälfte des gesetzlichen Erbteils in Geld.  
 
Alle Pflichtteilsberechtigten haben darüber hinaus die sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche aus Schenkungen, die die Erblasserin/der Erblasser in den letzten zehn Jahren ihres/seines Lebens getätigt hatte. Bei Schenkungen an Ehegatten oder bei Schenkungen unter eigenem Nießbrauchsvorbehalt bzw. eigenem Wohnungsrecht gibt es diese zeitliche Schranke nicht.
 
Schenkung
Eine Schenkung ist die Übertragung eines Vermögenswerts zu Lebzeiten. Sie ist unentgeltlich, da keine Gegenleistung erwartet wird, und schenkungsteuerpflichtig. Allerdings sieht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz Steuerbefreiungen und Freibeträge vor.  
 
Eine Schenkung kann bei eigener Bedürftigkeit in einem Zeitraum von zehn Jahren vom Schenkenden zurückgefordert werden. Die CBM ist erbschaft- und schenkungsteuerbefreit.
 
Testament
Ein Testament ist eine letztwillige Verfügung, mit der die Erblasserin/der Erblasser ihre/seine gewünschte Erbeinsetzung regelt.  
 
Testamentsverwahrung
Die Testamentsverwahrung beim Nachlassgericht (örtlich zuständiges Amtsgericht) garantiert, dass das Testament im Todesfall eröffnet und der Wille der Erblasserin/des Erblassers umgesetzt wird.
 
Zentrales Testamentsregister
Das zentrale Testamentsregister – geführt bei der Bundesnotarkammer – enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die von der Notarin/vom Notar errichtet werden oder in gerichtlicher Verwahrung hinterlegt sind.
 
Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung regelt die Verteilung des Nachlasses im Sinne der Erblasserin/des Erblassers. Sie kann im Testament angeordnet und auch die Testamentsvollstreckerin/der Testamentsvollstrecker kann dort bestimmt werden.
 
Vermächtnis
Durch ein Vermächtnis kann die Erblasserin/der Erblasser einer anderen Person oder gemeinnützigen Einrichtung in ihrem/seinem Testament einen Vermögenswert (z.B. Geldsumme, Kunstgegenstand, Immobilie, Hausratsgegenstand) zuwenden, ohne diese als Erbin/Erben einzusetzen. Die Vermächtnisnehmerin/der Vermächtnisnehmer macht ihren/seinen Anspruch bei der Erbin/beim Erben geltend. Die Erbin/der Erbe ist gesetzlich verpflichtet, den Vermögenswert herauszugeben.

Vor- und Nacherbschaft
Mit einer Vor- und Nacherbschaft kann der Nachlass über zwei oder mehrere Generationen hinweg vererbt werden. Die Erblasserin/der Erblasser bestimmt, dass ihr/sein Vermögen zunächst der Vorerbin/dem Vorerben zukommen soll, legt aber gleichzeitig bereits fest, welche Nacherbin/welcher Nacherbe es zu einem von der Erblasserin/vom Erblasser bestimmten Zeitpunkt (Tod der Vorerbin/des Vorerben, Vollendung eines bestimmten Lebensjahres, Abschluss einer Berufsausbildung usw.) bekommt.  
 
Die Vorerbin/der Vorerbe darf im Regelfall die Vorerbschaft nutzen, z.B. Zinserträge oder Miete einnehmen, aber das Haus nicht verkaufen. Diese Art der Testamentsgestaltung stellt eine sehr gute Möglichkeit dar, z.B. gemeinnützige Organisationen in ihrer Arbeit zu unterstützen, indem diese als Nacherben eingesetzt werden.

 

Wir tragen das Erbschaftssiegel

Kreis, in dem steht: In guten Händern; um den Kreis darum steht: sicher und geprüft, Erbschaftssiegel © Initiative "Mein Erbe tut Gutes"
Die CBM ist Mitglied der Initiative "Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum".

Wir sind Mitglied der Initiative "Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum".  Dieses Prinzip steht für den Zyklus von Leben, Tod, neuem Leben und Wachstum. Auch mit einem Testament für den guten Zweck lässt sich über das Leben hinaus Gutes bewirken und Zukunft gestalten. Als Mitglied der Initiative verpflichten wir uns zu ethischen Richtlinien für das gemeinnützige Erbe.

Die Initiative ist ein Zusammenschluss gemeinnütziger Organisationen und Stiftungen, die das Thema Vererben für einen guten Zweck stärker ins Bewusstsein rücken möchte. Sie unterstützt Menschen bei dem Vorhaben, mit ihrem Erbe Gutes zu bewirken und Bleibendes zu schaffen. Für individuelle Fragen vermittelt sie die richtigen Experten und Expertinnen und Ansprechpartner und -partnerinnen.

"Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum"