Ein Meilenstein für die Arbeit der CBM

Über 100 Staaten haben die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) ratifiziert

Sitzungssaal der UN.
Denkwürdig: Im Sitzungssaal der UN wurden am 30. März 2007 die Rechte von Menschen mit Behinderungen anerkannt.
Bild: CBM
Historisches Ereignis

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist der erste menschenrechtliche Vertrag des neuen Jahrtausends. Bereits am 3. Mai 2008 trat die Konvention in Kraft, nachdem der zwanzigste Staat sie ratifiziert hatte. Mittlerweile haben 110 Staaten (Stand: Januar 2012) die Konvention ratifiziert, das heißt sie für rechtsverbindlich erklärt. Neben der EU, die zum ersten Mal eine Konvention unterzeichnete, gehören auch Deutschland und viele Entwicklungsländer zu den Vertragsstaaten.

Die Konvention konkretisiert die Menschenrechte aus der Perspektive von behinderten Menschen, aber sie schafft keine neuen Rechte. Es geht darum, dass die festgeschriebenen Rechte, die für andere Bürger selbstverständlich sind, auch für Menschen mit Behinderungen endlich eingelöst werden.

Internationale Dimension

Die UN-BRK markiert einen internationalen Paradigmenwechsel vom medizinischen Modell von Behinderung hin zum sozialen Modell von Behinderung. Das bedeutet, dass eine Behinderung nicht nur durch eine körperliche Funktionsbeeinträchtigung bedingt ist, sondern vor allem durch die umweltbedingten Faktoren, wie beispielsweise physische und informationelle Barrieren oder negative Einstellungen der Mitmenschen.
Die CBM setzt sich dafür ein, dass die Staaten, in denen wir arbeiten, die UN-Konvention verbindlich anerkennen und umsetzen. Beispielsweise unterstützen wir Organisationen von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern, die sich für ihre Rechte einsetzen.

Auf internationaler Ebene wurde ein Fachausschuss eingerichtet, der die Umsetzung der BRK überwacht. Alle Staaten, die ratifiziert haben, reichen dort Berichte ein, in denen sie die Fortschritte darlegen müssen. Auch hier macht sich die CBM dafür stark, dass die Entwicklungszusammenarbeit thematisiert wird und eine Vernetzung der Akteure bei den Staatenkonferenzen stattfindet.

Umsetzung in Deutschland

Die deutsche Bundesregierung hat die BRK bereits 2009 ratifiziert. Die Konvention enthält erstmals einen Artikel zur Entwicklungszusammenarbeit (Artikel 32) der vorgibt, dass diese inklusiv gestaltet werden soll. Das bedeutet, dass Entwicklungsprogramme behinderte Menschen berücksichtigen müssen - hier besteht noch großer Handlungsbedarf. Die CBM setzt sich in ihrer anwaltschaftlichen Arbeit dafür ein, dass dieses Thema stärker auf die entwicklungspolitische Agenda kommt und bleibt. Außerdem fördern wir den Aufbau von Wissen zu behinderungsinklusiver Entwicklungszusammenarbeit bei staatlichen und nicht-staatlichen Akteuren und vernetzen uns mit Organisationen, die das gleiche Anliegen haben.

Ein Beispiel ist der deutsche BRK-Aktionsplan und der erste Staatenbericht, der 2011 fällig ist: ursprünglich war nicht geplant, dass internationale Aspekte thematisiert werden. Die CBM hat sich, gemeinsam mit anderen Nichtregierungsorganisationen, erfolgreich dafür eingesetzt, dass neben den „deutschen“ Themen auch die internationalen Anliegen gleichberechtigt in den Dokumenten behandelt werden. Nun sind internationale Aspekte als eigenes Handlungsfeld verankert.

Was beinhaltet die Konvention?

UN_Konvention.pdf
Unterzeichner-Liste auf der UN-Website
Link: Grauer Star Simulator der CBM
Link: Brailleübersetzer der CBM
Link: Fingeralphabet
Link: Wissenstest zum Thema Katarakt
Link: Auslegung der Monatsandacht durch Mitarbeiter der CBM
Link: Bereich für Schulen, Kirchen und Gemeinden
Link: Nothilfe für Philippinen
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