Ein Jahr nach der Ratifikation
UN-Behindertenrechtskonvention jetzt rechtsverbindlich
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BENSHEIM. Fast ein Jahr nachdem die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen international in Kraft getreten ist, hat Deutschland diese ohne Vorbehalte ratifiziert. Die UN-Konvention wird am 26. März rechtsverbindlich für Deutschland. Sie ist die erste Menschenrechtskonvention des neuen Jahrtausends und schafft keine Sonderrechte für behinderte Menschen, sondern: "Sie konkretisiert vielmehr die Rechte für diese Zielgruppe, die bisher viel zu selten im Fokus der Debatte um Menschenrechte stand. Das wird sich zukünftig ändern", sagt Martin Georgi, Direktor der CBM.
Die Konvention wird voraussichtlich zu einigen Änderungen in Deutschland führen, zum Beispiel im Schulbereich, wie dies seit langem von vielen Selbsthilfeorganisationen gefordert, und von Teilen der Politik erkannt wird. Sie stärkt auch deutlich die Rechte der Betroffenen und ihrer Organisationen. Auch in der Entwicklungszusammenarbeit sind konkrete Änderungen erforderlich.
Konkrete Veränderungen in der Entwicklungszusammenarbeit nötig
Artikel 32 zur Internationalen Zusammenarbeit verpflichtet die Bundesregierung, dass behinderte Menschen auch von der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nicht mehr ausgegrenzt werden dürfen. "Es ist wichtig, dass wir jetzt damit anfangen, diese internationalen Verpflichtungen einzulösen. Dafür sind Pläne mit konkreten Schritten notwendig. Wünschenswert ist ein Aktionsplan, den die Bundesregierung und die deutschen Entwicklungsorganisationen gemeinsam erarbeiten", so Martin Georgi weiter.
Ein Schritt in diese Richtung ist eine Studie des Bundesministeriums für wirtschaft-liche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu den Auswirkungen der Konvention auf die deutsche Entwicklungszusammenarbeit, die seit einem Jahr angekündigt, aber bis heute nicht erschienen ist. Jetzt, da die Konvention in Deutschland in Kraft getreten ist, ist die Veröffentlichung der Ergebnisse dringender denn je.
Behinderte Menschen sollen mit planen und mitgestalten
Die CBM sieht dringenden Handlungsbedarf vor allem in folgenden Bereichen: Der zweigleisige Ansatz, durch den behinderungsspezifische Projekte gefördert und gleichzeitig gesellschaftliche Ungleichheiten beseitigt werden sollen, ist in der deutschen Entwicklungspolitik noch nicht konsequent umgesetzt. So sollten zukünftig auch in Entwicklungsländern alle geförderten Projekte von vornherein barrierefrei konzipiert werden. Das beinhaltet zum Beispiel, dass schon in der Planung von Projekt-Neubauten Menschen mit Behinderung einbezogen werden. Auf diese Weise wird grundsätzlich auf Rampen oder Handläufe geachtet, nicht nur dort, wo es gezielt um Menschen mit Behinderungen geht.
Die Mitsprache selbst betroffener Menschen ist ein zentrales Merkmal der neuen UN-Konvention. So sollte die Bundesregierung verstärkt Projekte fördern, die Menschen mit Behinderung in Entwicklungsländern darin unterstützen ihre Rechte einzufordern, verlangt die CBM. Diese Förderung ist ein wesentlicher Schritt, um der Verpflichtung gerecht zu werden, die die Bundesregierung eingegangen ist. "Mit der Ratifizierung und dem Inkrafttreten ist die Arbeit nicht zu ende, sondern sie geht jetzt erst richtig los", betont Georgi.
Weltweit sind rund 650 Millionen Menschen behindert – sie sind damit die größte Minderheit. 80 Prozent aller behinderten Menschen leben in Entwicklungsländern.




