CBM-Policy
Richtlinien zum Kindesschutz
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Die CBM kämpft für ihre Rechte: Alle Kinder brauchen besonderen Schutz.© CBM / argum / Einberger
1. Hintergrundinformationen und Begründung
In allen Ländern dieser Welt sehen sich Kinder mit Hindernissen wie Armut, Krankheit, Ungerechtigkeit und Missbrauch konfrontiert, die ihnen Erwachsene oder andere Kinder in den Weg gelegt haben, so dass sie ihr von Gott geschenktes Potenzial nicht entfalten können.
Wir stellen mit Besorgnis fest, dass die Wahrscheinlichkeit, mit der Kinder mit Behinderungen missbraucht werden, mindestens doppelt so hoch ist wie bei nicht behinderten Kindern. Daher zählen die Kinder, die wir über unsere Projekte erreichen wollen, zu den extrem gefährdeten in der Welt. Ebenso sind behinderte Erwachsene in bestimmten Bereichen sehr viel gefährdeter, Missbrauch anheimzufallen, als die allgemeine Bevölkerung.
Wir stellen mit Besorgnis fest, dass die Wahrscheinlichkeit, mit der Kinder mit Behinderungen missbraucht werden, mindestens doppelt so hoch ist wie bei nicht behinderten Kindern. Daher zählen die Kinder, die wir über unsere Projekte erreichen wollen, zu den extrem gefährdeten in der Welt. Ebenso sind behinderte Erwachsene in bestimmten Bereichen sehr viel gefährdeter, Missbrauch anheimzufallen, als die allgemeine Bevölkerung.
Der Zweck dieser Richtlinien ist es, Kinder mit oder ohne Behinderungen (sowie gefährdete Erwachsene) gegen sexuelle Misshandlungen und sexuellen, emotionalen oder physischen Missbrauch sowie Vernachlässigung zu schützen, welche für "CBM International" völlig inakzeptabel sind. Die CBM unterstützt die "UN-Kinderrechtskonvention" als ein wichtiges Regelwerk an Normen zum Schutz von Kindern und ist bestrebt, innerhalb ihrer Aktivitäten eine sichere Umgebung zu schaffen, in der die Rechte des Kindes gewahrt werden.
Außerdem werden alle CBM-Mitarbeiter, Projektpartner und andere Einrichtungen, mit denen "CBM International" zusammenarbeitet, gebeten, aktiv dazu beizutragen, ein Umfeld, in dem Kinder sicher sind, aufzubauen und zu pflegen.
"Kinderschutz" liegt sowohl in der Verantwortung der Organisation als auch in der jedes Einzelnen.
Da "CBM International" Mitarbeiter entsendet und mit Projektpartnern und anderen Institutionen zusammenarbeitet, sollen praktische Schritte unternommen werden, um Verfahren und Vorgehensweisen zum Schutz von Kindern in einem kontinuierlichen Prozess zu entwickeln.
Außerdem werden alle CBM-Mitarbeiter, Projektpartner und andere Einrichtungen, mit denen "CBM International" zusammenarbeitet, gebeten, aktiv dazu beizutragen, ein Umfeld, in dem Kinder sicher sind, aufzubauen und zu pflegen.
"Kinderschutz" liegt sowohl in der Verantwortung der Organisation als auch in der jedes Einzelnen.
Da "CBM International" Mitarbeiter entsendet und mit Projektpartnern und anderen Institutionen zusammenarbeitet, sollen praktische Schritte unternommen werden, um Verfahren und Vorgehensweisen zum Schutz von Kindern in einem kontinuierlichen Prozess zu entwickeln.
2. Verfahren für alle, die "CBM International" repräsentieren
In der Bestrebung, Kinder und gefährdete Erwachsene vor Missbrauch zu schützen, umreißen die Richtlinien und Trainingseinheiten die Verantwortung der Personalabteilung von CBM e.V. und der Mitgliedsorganisationen.
Die Richtlinien decken folgende Punkte ab:
Die Richtlinien decken folgende Punkte ab:
- das Einstellungsverfahren für entsandte Mitarbeiter.
- Verhaltensregeln für entsandte Mitarbeiter.
- Verhaltensregeln, für alle, die Projekte besuchen und CBM International repräsentieren.
- die Verantwortung von "CBM International" gegenüber Kindern in der Öffentlichkeitsarbeit.
3. Verfahren, die Projektpartner betreffen
Die Richtlinien decken folgende Punkte ab:
- Es obliegt der Verantwortung des Regionalbüros, Verfahrensweisen zum Schutz von Kindern bei Projektpartnern zu fördern.
- Projektpartner werden aufgefordert, eine Verpflichtungserklärung zum Kindesschutz als Teil ihres Vertrages mit CBM e.V. zu unterzeichnen.
- Projektpartner werden gebeten, regelmäßig über den Stand der Aktivitäten zum Kinderschutz innerhalb der von CBM geförderten Projekte zu berichten.
Die Richtlinien decken folgende Punkte ab:
- das Einstellungsverfahren von Personal für Projekte.
- die Identifizierung von Anzeichen des Missbrauchs.
- empfohlene Verfahrensweisen für das Melden von Vorfällen und die Handhabung von Beschuldigungen des Missbrauchs und unangemessener Verhaltensweisen.
- Vorgehensweisen, um Kinder, die Opfer eines Missbrauchs wurden, und deren Familien zu beraten.
- Vorgehensweisen, um gefährdete Familien zu beraten, damit ihre Kinder nicht in die Prostitution verkauft oder zu harter Arbeit gezwungen werden.
- Techniken, um das Bewusstsein bei Familien, Gemeinden, Institutionen und den Kindern in den Projekten zu fördern.






