Pressemeldung zum 05. Dezember 2008
Ratifizierung der UN-Konvention naht
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UN-Konvention: Mehr Rechte für Menschen mit Behinderungen.© CBM
BENSHEIM/POTSDAM. „Deutschland ist in der Stärkung der Rechte von Menschen mit Behinderungen einen entscheidenden Schritt vorangekommen“, sagte Martin Georgi, Direktor der CBM aus Anlass der am Donnerstag (4.12.) erfolgten 2. und 3. Lesung des Gesetzes zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
“Wir begrüßen, dass die Konvention ohne Vorbehalte ratifiziert werden soll – so, wie wir es von Anfang an gefordert haben”. Nun muss noch der Bundesrat dem Gesetz im Dezember zustimmen, bevor es am 1.1.2009 in Kraft treten kann. Die UN-Konvention wird damit rechtsverbindlich für Deutschland.
Perspektivenwechsel
Die UN-Konvention markiert einen entscheidenden Perspektivwechsel in der nationalen wie auch der internationalen Behindertenpolitik: weg von der traditionellen Fürsorge, hin zu einer menschenrechtlichen Betrachtungsweise der Belange behinderter Menschen. Die Konvention schafft keine neuen „Sonderrechte“, sondern konkretisiert die bereits bestehenden Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen.
Die UN-Konvention markiert einen entscheidenden Perspektivwechsel in der nationalen wie auch der internationalen Behindertenpolitik: weg von der traditionellen Fürsorge, hin zu einer menschenrechtlichen Betrachtungsweise der Belange behinderter Menschen. Die Konvention schafft keine neuen „Sonderrechte“, sondern konkretisiert die bereits bestehenden Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen.
In Deutschland besteht insbesondere Handlungsbedarf bei der inklusiven Schulbildung und bei der Herstellung von Barrierefreiheit. Ziel ist eine umfassende und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Diesen Themen nehmen sich vor allem die deutschen Behindertenverbände an.
Für die CBM als internationales Entwicklungsorganisation ist insbesondere Artikel 32 der Konvention ausschlaggebend. Darin ist festgeschrieben, dass auch im Bereich der internationalen Zusammenarbeit zukünftig behinderte Menschen nicht mehr ausgegrenzt werden dürfen. Die Stellungnahme der Bundesregierung, die sogenannte Denkschrift, betont, dass die große Mehrheit der Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern lebt und stärker von Armut betroffen ist als hierzulande.
Für die CBM als internationales Entwicklungsorganisation ist insbesondere Artikel 32 der Konvention ausschlaggebend. Darin ist festgeschrieben, dass auch im Bereich der internationalen Zusammenarbeit zukünftig behinderte Menschen nicht mehr ausgegrenzt werden dürfen. Die Stellungnahme der Bundesregierung, die sogenannte Denkschrift, betont, dass die große Mehrheit der Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern lebt und stärker von Armut betroffen ist als hierzulande.
“Daher ist es nur konsequent, dass behinderte Menschen in alle Entwicklungsbemühungen zur Armutsreduzierung mit einbezogen werden müssen. Tun wir dies nicht, können auch die Millenniums-Entwicklungsziele nicht erreicht werden”, so CBM-Direktor Georgi.
Der zweigleise Ansatz
Der zweigleisige Ansatz, durch den gleichzeitig behinderungsspezifische Projekte gefördert und gesellschaftliche Ungleichheiten in allen Bereichen beseitigt werden sollen, steht in der deutschen Entwicklungspolitik noch ganz am Anfang. Erste Schritte wurden, beispielsweise mit dem neuen Menschenrechtsaktionsplan der Regierung unternommen, der erstmals behinderte Menschen erwähnt. Aber viele andere Strategiepapiere, wie beispielsweise die zur beruflichen Bildung und zur HIV/AIDS-Bekämpfung, berücksichtigen Menschen mit Behinderungen gar nicht. Hier besteht noch Nachholbedarf.
Ausschlaggebend wird außerdem sein, ob für diese neue Entwicklungspolitik auch Gelder bereit gestellt werden. Nur, wenn auch Mittel für die Unterstützung von Organisationen behinderter Menschen zur Verfügung stehen, und wenn gleichzeitig auch die allgemeinen Entwicklungsprogramme verpflichtend barrierefrei gestaltet werden müssen, kann eine „Entwicklung für Alle“ erreicht werden. “Die Erfahrung zeigt, dass ohne finanzielle Ressourcen solche Veränderungsprozesse auf der Strecke bleiben. Außerdem haben wir jetzt die Chance, in Entwicklungsländern von Anfang an barrierefreie Strukturen zu schaffen, die letztlich allen Menschen dienen, nicht nur den behinderten. Es ist nicht einzusehen, dass mit unseren Steuergeldern in anderen Ländern neue Barrieren aufgebaut werden“, stellt Martin Georgi fest.
Um die Auswirkungen der UN-Konvention auf die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zu konkretisieren, hat das zuständige Ministerium (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) eine Studie in Auftrag geben. „Es ist dringend notwendig, die Ergebnisse der Studie zeitnah zu veröffentlichen, damit die Implementierung angegangen werden kann“, so Georgi weiter. „Wir möchten gerne dazu beitragen, dass das Versprechen einer inklusiven Entwicklungszusammenarbeit nicht nur auf dem Papier steht, sondern rasch realisiert wird.“
Der zweigleisige Ansatz, durch den gleichzeitig behinderungsspezifische Projekte gefördert und gesellschaftliche Ungleichheiten in allen Bereichen beseitigt werden sollen, steht in der deutschen Entwicklungspolitik noch ganz am Anfang. Erste Schritte wurden, beispielsweise mit dem neuen Menschenrechtsaktionsplan der Regierung unternommen, der erstmals behinderte Menschen erwähnt. Aber viele andere Strategiepapiere, wie beispielsweise die zur beruflichen Bildung und zur HIV/AIDS-Bekämpfung, berücksichtigen Menschen mit Behinderungen gar nicht. Hier besteht noch Nachholbedarf.
Ausschlaggebend wird außerdem sein, ob für diese neue Entwicklungspolitik auch Gelder bereit gestellt werden. Nur, wenn auch Mittel für die Unterstützung von Organisationen behinderter Menschen zur Verfügung stehen, und wenn gleichzeitig auch die allgemeinen Entwicklungsprogramme verpflichtend barrierefrei gestaltet werden müssen, kann eine „Entwicklung für Alle“ erreicht werden. “Die Erfahrung zeigt, dass ohne finanzielle Ressourcen solche Veränderungsprozesse auf der Strecke bleiben. Außerdem haben wir jetzt die Chance, in Entwicklungsländern von Anfang an barrierefreie Strukturen zu schaffen, die letztlich allen Menschen dienen, nicht nur den behinderten. Es ist nicht einzusehen, dass mit unseren Steuergeldern in anderen Ländern neue Barrieren aufgebaut werden“, stellt Martin Georgi fest.
Um die Auswirkungen der UN-Konvention auf die deutsche Entwicklungszusammenarbeit zu konkretisieren, hat das zuständige Ministerium (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) eine Studie in Auftrag geben. „Es ist dringend notwendig, die Ergebnisse der Studie zeitnah zu veröffentlichen, damit die Implementierung angegangen werden kann“, so Georgi weiter. „Wir möchten gerne dazu beitragen, dass das Versprechen einer inklusiven Entwicklungszusammenarbeit nicht nur auf dem Papier steht, sondern rasch realisiert wird.“
Wolfgang Jochum
Pressereferent der Christoffel-Blindenmission
Nibelungenstraße 124
64625 Bensheim
Pressereferent der Christoffel-Blindenmission
Nibelungenstraße 124
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