Wichtige Grundlage für das VISION-2020-Kampagnenziel
Nationale Blindheitsverhütungspläne
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Papua-Neuguinea: Die 57-jährige Han ist überglücklich, dass sie nach der Operation am Grauen Star wieder sehen kann!© CBM / Foto Backofen Mhm
Bis zum Jahr 2020 soll kein Mensch mehr blind sein, der geheilt werden könnte, und niemand soll mehr an behandelbaren Augenkrankheiten erblinden. Das ist das erklärte Ziel der Kampagne VISION 2020.
Bekämpfung von Augenkrankheiten, Personalentwicklung und der Ausbau von Infrastrukturen sind die Elemente der Strategie, mit der das Ziel erreicht werden kann.
Ihrer Umsetzung dient ein nationaler Blindheitsverhütungsplan (National Eye Care Plan). Weltweit haben bereits über 100 Staaten einen solchen Plan. In ihm werden die Maßnahmen zur Verhütung von Blindheit für ein Land festgelegt. Er wird unter Beteiligung aller relevanten Gruppen erstellt, die sich mit den Themen "Sehen" und "Blindheit" im jeweiligen Land befassen. Zu ihnen gehören z.B. Blindenverbände, Nichtregierungsorganisationen und Berufsverbände. In den meisten Fällen ist das jeweilige Gesundheitsministerium federführend.
Ziel des Blindheitsverhütungsplans ist eine effiziente, gute und kostengünstige augenmedizinische Vorsorung aller Bevölkerungsteile, auch der ärmsten Menschen. Maßnahmen können z.B. sein: die Aus- und Fortbildung von Fachpersonal, Aufklärungskampagnen, die Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen oder die Bekämpfung der wichtigsten Augenkrankheiten.
Im Plan kann beispielsweise festgelegt werden, an welchen Standorten Augenkliniken sinnvoll sind oder wie entlegene Gebiete erreicht werden können. So wurde der Standort für die CBM-geförderten Augenkliniken in den äthiopischen Städten Chiro und Debre Markos nach den Empfehlungen des äthiopischen Blindheitsverhütungsplan ausgewählt. Er führt auf, in welchen Regionen eine Klinik am sinnvollsten ist, wo die meisten Menschen erreicht werden und wo augenmedizinische Hilfe am dringendsten benötigt wird.
Ziel des Blindheitsverhütungsplans ist eine effiziente, gute und kostengünstige augenmedizinische Vorsorung aller Bevölkerungsteile, auch der ärmsten Menschen. Maßnahmen können z.B. sein: die Aus- und Fortbildung von Fachpersonal, Aufklärungskampagnen, die Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen oder die Bekämpfung der wichtigsten Augenkrankheiten.
Im Plan kann beispielsweise festgelegt werden, an welchen Standorten Augenkliniken sinnvoll sind oder wie entlegene Gebiete erreicht werden können. So wurde der Standort für die CBM-geförderten Augenkliniken in den äthiopischen Städten Chiro und Debre Markos nach den Empfehlungen des äthiopischen Blindheitsverhütungsplan ausgewählt. Er führt auf, in welchen Regionen eine Klinik am sinnvollsten ist, wo die meisten Menschen erreicht werden und wo augenmedizinische Hilfe am dringendsten benötigt wird.
Beispiele
Äthiopien
Australien auf www.health.gov.au
Deutschland auf http://vision2020deutschland.de
Bangladesch auf www.who.int
Malawi
Australien auf www.health.gov.au
Deutschland auf http://vision2020deutschland.de
Bangladesch auf www.who.int
Malawi




