Pressemeldung vom 29. April 2008

3. Mai 2008: Ein historischer Tag

Junge im Rollstuhl inmitten von Kindern in blau-weißer Schuluniform
Recht auf volle Teilhabe für Menschen mit Behinderungen: Seit dem 3. Mai 2008 gilt die UN-Konvention.
© CBM/argum/Einberger
BENSHEIM. Der 3. Mai 2008 wird ein historischer Tag für Menschen mit Behinderung werden, denn ab diesem Tag haben sie das verbriefte Recht auf volle Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen. So besagt es die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Bis zum 4. April hatte die Mindestanzahl von 20 Staaten die Konvention ratifiziert. Nach einer Frist von 30 Tagen tritt sie damit Ende dieser Woche in Kraft.

Zügige Ratifizierung von Deutschland gefordert
Zu den 20 Erst-Ratifizierern zählen Ländern wie Bangladesch, Kuba, Gabun, Ecuador oder Ägypten. Obwohl Deutschland mit der Unterzeichnung des Vertrags die Absicht erklärt hat, der Konvention beizutreten, fehlt bislang noch die Ratifizierung aus Berlin.

Für die CBM (Christoffel-Blindenmission), die sich als weltweit älteste und größte Entwicklungsorganisation seit 100 Jahren für die Belange von behinderten Menschen einsetzt, ist dies ein Zustand, der baldmöglichst geändert werden muss. "Die Ratifizierung der Bundesregierung sollte jetzt zügig erfolgen", so CBM-Direktor Martin Georgi, "und zwar umfassend und vorbehaltlos."

Wie die Konvention konkret umgesetzt werden kann, darüber soll eine Studie Auskunft geben, die derzeit Professor Theresia Degener und Dr. Christian Jahn im Auftrag vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erarbeitet wird. Sie soll die Auswirkungen der UN-Konvention auf die deutsche Entwicklungszusammenarbeit untersuchen.

"Entscheidend ist dabei", so Georgi weiter, "dass die Empfehlungen dieser BMZ-Studie bald umgesetzt werden, damit Menschen mit Behinderungen selbstverständlicher Bestandteil der Entwicklungszusammenarbeit werden." Bisher werden behinderte Menschen leider oft noch als Randgruppe wahrgenommen.

Bei Regierungsverhandlungen thematisieren
Für einen solchen Wandel in der Entwicklungspolitik der Bundesregierung sind finanzielle Mittel notwendig. Die CBM hat bereits Anfang März 2008 im Bundestag gefordert, dass dafür 10 Prozent der geplanten Erhöhung der öffentlichen Mittel für Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt werden.

Bei dieser Gelegenheit haben sich die meisten Bundestagsabgeordneten des zuständigen Ausschusses dafür ausgesprochen, die Lage von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern bei Regierungsverhandlungen zu thematisieren. Die CBM drängt weiterhin darauf, dass der Schutz und die Gewährleistung aller Rechte behinderter Menschen in den Menschenrechtsdialog mit den Ländern des Südens einfließen.

Mit Blick auf die Situation in Deutschland fordert die CBM zusammen mit anderen Organisationen Bundesregierung auf, keine Maßnahmen zu fördern, die zur Aussonderung von Menschen mit Behinderung beitragen (z.B. Heime und Sonderschulen). Auch sollen alle Infrastrukturmaßnahmen, inklusive Kommunikation und Information barrierefrei gestaltet und behinderte Menschen und ihre Organisationen bei allen Entscheidungsprozessen aktiv beteiligt werden.

Zum Hintergrund:

  • Nach Schätzungen der WHO leben weltweit 650 Millionen Menschen mit Behinderung, dies entspricht 10 % der Weltbevölkerung
  • 80% der Menschen mit Behinderung leben in Entwicklungsländern (UNDP)
  • Der Anteil behinderter Menschen an den in absoluter Armut lebenden Menschen weltweit beträgt nach Schätzungen der Weltbank 20 %
  • nur ca. 1-2 % der Menschen mit Behinderung haben Zugang zu medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen (WHO)
  • 98 % der Kinder mit Behinderung in Entwicklungsländern besuchen keine Schule (UNESCO)
  • weltweit können ca. 1 % aller behinderten Frauen und 3 % aller behinderten Männer lesen und schreiben (UNDP)
  • Die Arbeitslosenquote behinderter Menschen in Entwicklungsländern beträgt 80-90%
  • Nach Schätzungen internationaler Experten sind 25% - 50% der Familien direkt oder indirekt durch die Folgen von Behinderung betroffen (Helander)

Fazit:
  • Es besteht ein Teufelskreis von Armut und Behinderung. Ohne Einbezug von Menschen mit Behinderungen in die Millenniumsentwicklungsziele können diese nicht bis 2015 erreicht werden.
  • Behinderung ist kein Randthema, sondern muss in allen Sektoren der Entwicklungszusammenarbeit Eingang finden.
  • Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit.

Links:

Webseite der UN zur Konvention:
http://www.un.org

Deutscher Text der UN-Konvention (pdf):
http://www.bmas.de

Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (AwZ) am 05.03.2008:
http://www.bundestag.de
Link: Grauer Star Simulator der CBM
Link: Brailleübersetzer der CBM
Link: Fingeralphabet
Link: Wissenstest zum Thema Katarakt
Link: Auslegung der Monatsandacht durch Mitarbeiter der CBM
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