Uwe Beckmeyer
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Uwe Beckmeyer: Barrierefreiheit im Verkehrsbereich ist ein Qualitätsgewinn.
Foto: www.uwebeckmeyer.de
Welches Hindernis bereits eine Treppenstufe oder ein wechselnder Bodenbelag für blinde oder gehbehinderte Mitmenschen darstellen, können die Besucherinnen und Besucher des Erlebnisganges während der 100-Städte-Tour der CBM am eigenen Leib erfahren. Mittels einer Brille, die den Grauen Star simuliert, und mit einem Taststock erleben sie, welche "Stolperfallen" auf der Straße, im Zug oder Gebäude lauern.
Mobilitätschancen bestimmen über die gesellschaftliche Teilhabe. Daher muss es Aufgabe moderner Verkehrspolitik sein, eine möglichst uneingeschränkte Mobilität aller Bürgerinnen und Bürger zu garantieren.
Viele behinderte Menschen, die über kein eigenes Auto verfügen, sind auf den öffentlichen Personennahverkehr, also Eisenbahnen, Omnibusse und Straßenbahnen, angewiesen. Der Verkehrsbereich nimmt daher im "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen" (BGG) breiten Raum ein. Mit dem BGG sind im öffentlichen Personennahverkehr, im Eisenbahn- und im Luftverkehr sowie im Straßenbau im Rahmen der Zuständigkeiten des Bundes wichtige Gesetze geändert worden, um eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit herzustellen: das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, das Personenbeförderungsgesetz, die Eisenbahn-Bau und Betriebsordnung, das Luftverkehrsgesetz und das Bundesfernstraßengesetz.
So werden Finanzhilfen des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (jährlich 332,6 Mio. Euro) nur für solche Investitionen gewährt, die die Belange behinderter und in ihrer Mobilität beeinträchtigter Menschen berücksichtigen und den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen. Ampeln mit Zusatzgeräten für Sehbehinderte und Blinde, Bordsteinabsenkungen für Rollstuhlfahrer, Mittel- und Schutzinseln sind nur einige der Elemente, mit denen unsere Straßenlandschaft in Zukunft weiter ausgebaut werden muss. Bei der Planung sind die zuständigen Behindertenbeauftragten oder -beiräte anzuhören.
Die Politik ist auf die kritische Begleitung durch Vereine und Verbände wie der Christoffel-Blindenmission angewiesen, auf ihre Erfahrungen und Anregungen. Dass die Frau des Bundespräsidenten, Eva Luise Köhler, die Schirmherrschaft für die Jubiläumskampagne der CBM "100.000 Wunder" übernommen hat, ist der beste Beweis für den großen Einsatz und das vorbildliche Engagement des Vereins für mehr Lebensqualität für behinderte Menschen.
Doch die Jubiläums-Tour der CBM zeigt noch eines: Barrierefreiheit im Verkehrsbereich ist nicht nur eine wichtige Mobilitätsvoraussetzung für behinderte und in ihrer Mobilität eingeschränkte Menschen, sondern auch ein Qualitätsgewinn für alle Nutzerinnen und Nutzer. Ob ältere Menschen, Mütter mit Kinderwagen oder kleinen Kindern – sie alle sind darauf angewiesen, dass sie Wege und Straßen ohne fremde Hilfe passieren können.





