Ernst-Christoffel-Stiftung
Dauerhaft helfen durch Zustiftung
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Ihr wird geholfen: Dieses Mädchen aus Kenia wird dauerhaft physiotherapeutisch betreut.
Foto: CBM
Bei einer Zustiftung in die Ernst-Christoffel-Stiftung (ECS) wird Ihr Betrag auf Dauer in dem sogenannten Vermögensstock der Stiftung angelegt. Mit diesem Vermögensstock ist die CBM unabhängig von konjunkturellen Schwankungen. Die Zinsen kommen jedoch direkt der Projektarbeit zugute.
Steuerliche Aspekte
Spenden sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich absetzbar; bei Firmen 4 Promille aller Löhne und Gehälter.
Es spielt dabei keine Rolle mehr, ob:
Spenden sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte als Sonderausgaben steuerlich absetzbar; bei Firmen 4 Promille aller Löhne und Gehälter.
Es spielt dabei keine Rolle mehr, ob:
- Spenden für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke geleistet werden,
- die steuerbegünstigte Körperschaft, die Spenden erhält, ein Verein oder eine Stiftung ist.
- die Spenden die genannten Höchstbeiträge übersteigen; sie können in die Folgejahre vorgetragen werden.
Erbschaftssteuerlicher Vorteil
Für den Fall, dass Sie geerbt haben und dieses Erbe oder einen Anteil (Vermächtnis) innerhalb von zwei Jahren an die Ernst-Christoffel-Stiftung weitergeben möchten, können Sie rückwirkend von der entsprechenden Erbschaftssteuer befreit werden oder wahlweise die obengenannten einkommenssteuerlichen Vorteile nutzen.
Zuwendungen an Stiftungen sind im Rahmen der Gewerbesteuer für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (OHG, KG) abzugsfähig.
Die Ernst-Christoffel-Stiftung ist von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.
Für den Fall, dass Sie geerbt haben und dieses Erbe oder einen Anteil (Vermächtnis) innerhalb von zwei Jahren an die Ernst-Christoffel-Stiftung weitergeben möchten, können Sie rückwirkend von der entsprechenden Erbschaftssteuer befreit werden oder wahlweise die obengenannten einkommenssteuerlichen Vorteile nutzen.
Zuwendungen an Stiftungen sind im Rahmen der Gewerbesteuer für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (OHG, KG) abzugsfähig.
Die Ernst-Christoffel-Stiftung ist von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.
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Hans-Peter Kuhlmann: Ihr Ansprechpartner zum Thema Stiftung.
Foto: CBM
Kontakt für die Stiftung
Hans-Peter Kuhlmann
Telefon (06251) 131-135
Ernst-Christoffel-Stiftung
Nibelungenstraße 124
64625 Bensheim





