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Die UN-Behindertenrechtskonvention – was beinhaltet sie?
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© United Nations
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) deckt grundsätzlich alle Lebensbereiche ab – vom Recht auf Gesundheit, auf Bildung bis hin zu kultureller und politischer Teilhabe. Sie definiert keine neuen Rechte, sondern erklärt bestehende Menschenrechte genauer für Menschen mit Behinderungen.
Medizinisches Verständnis von Behinderung aufgebrochen
Bisher wurden die Anliegen behinderter Menschen meist als rein medizinische wahrgenommen – die Konvention prägt aber ein viel weiteres Verständnis von Behinderung. Das kommt vor allem in den zugrunde liegenden Prinzipien der Konvention zum Ausdruck, die vielmehr die umweltbedingten Faktoren betonen:
Bisher wurden die Anliegen behinderter Menschen meist als rein medizinische wahrgenommen – die Konvention prägt aber ein viel weiteres Verständnis von Behinderung. Das kommt vor allem in den zugrunde liegenden Prinzipien der Konvention zum Ausdruck, die vielmehr die umweltbedingten Faktoren betonen:
- Nicht-Diskriminierung
- volle und effektive Partizipation und Inklusion
- Chancengleichheit
- Barrierefreiheit
- Gleichberechtigung von Mann und Frau
- Respekt für Würde und Diversität (Vielfalt)
Dadurch wird klar: Behinderte Menschen sollen genau wie alle anderen auch an allen Lebensbereichen einer Gesellschaft teilhaben, wobei auf ihre besonderen Bedürfnisse, z.B. Information in Punktschrift oder Rampen an Gebäuden, Rücksicht genommen werden muss, und das von Anfang an (Inklusion).
Die UN-Behindertenrechtskonvention bringt ins Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen einige Neuerungen ein:
Die UN-Behindertenrechtskonvention bringt ins Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen einige Neuerungen ein:
- Es gibt erstmals Kontrollmechanismen auf Staaten-Ebene (national), um die Menschenrechte besser durchzusetzen.
- Die Konvention verändert das grundlegende Verständnis von Behinderung, philosophisch, aber auch praktisch gesehen. Sie erkennt behinderte Menschen als einen "normalen Teil" der menschlichen Vielfalt an und drückt damit Wertschätzung aus.
- Und besonders wichtig für die CBM: Zum ersten Mal enthält eine Menschenrechtskonvention einen Artikel zur Entwicklungszusammenarbeit und Humanitären Hilfe – diese besagen, dass alle Maßnahmen zukünftig inklusiv sein sollen, also behinderte Menschen aktiv berücksichtigt werden.
Wie bei allen Menschenrechten ist klar, dass sie, insbesondere in Ländern, die über wenig Ressourcen verfügen, nicht über Nacht gewährleistet werden können. Die Staaten verpflichten sich jedoch, die Rechte nach und nach umzusetzen.




