Pressemeldung vom 29. März 2007
CBM begrüßt neue UN-Konvention
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Für ihn gemacht: Auch Kinder wie der achtjährige Moses aus Kenia werden von der neuen UN-Konvention profitieren.
Foto: CBM/argum/einberger
Deutschland als Vorreiter
Die CBM begrüße darüber hinaus ausdrücklich die Vorreiterrolle der deutschen Bundesregierung, da sie zu den ersten unterzeichnenden Staaten beim Festakt am 30. März in New York gehören wird. Außerdem wird Deutschland das Zusatzprotokoll zeichnen, das die Kontrollmöglichkeiten für die Umsetzung erweitert.
Dies sei ein wichtiges Signal im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft, so Georgi weiter: "Wir würden es begrüßen, wenn Deutschland nun auch eine führende Rolle unter den Geberländern zum Thema behinderte Menschen in der Entwicklungszusammenarbeit einnehmen würde." Konkret verlangt Artikel 32 der UN-Konvention, dass behinderte Menschen auch in internationale Entwicklungsprogramme einbezogen werden müssen. Die CBM sei bereit hierzu einen eigenen Beitrag zu leisten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien und deren Ausführungsorganen.
Ziel: Selbstbestimmtes Leben
Die Hilfsorganisation hofft nun auf eine baldige Ratifizierung und Umsetzung der Menschenrechtskonvention, sowohl in Deutschland als auch in Entwicklungsländern, damit sie möglichst bald einen wichtigen Beitrag zu einem selbstbestimmten Leben für Alle leisten kann. Mindestens zwanzig der 192 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen müssen das Dokument ratifizieren, das heißt, in nationales Recht übernehmen, damit die Konvention in Kraft tritt.
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