Pressemeldung vom 29. März 2007

CBM begrüßt neue UN-Konvention

Ein afrikanischer Junge mit Beinschienen sitzt lachend auf einer Rutsche.
Für ihn gemacht: Auch Kinder wie der achtjährige Moses aus Kenia werden von der neuen UN-Konvention profitieren.
Foto: CBM/argum/einberger
BENSHEIM. Als eine der größten Organisationen im Kampf gegen Blindheit und Gehörlosigkeit weltweit will die CBM die rasche Ratifizierung der neuen UN-Konvention über die Rechte von behinderten Menschen auch in Entwicklungsländern vorantreiben. Das kündigte am Donnerstag Direktor Martin Georgi im südhessischen Bensheim an: "Bereits 18 der Länder, in denen die CBM Projekte fördert, haben eine Unterzeichnung angekündigt. Sie sind damit auf einem guten Weg das Recht auf Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Gemeinsam mit unseren Projektpartnern setzen wir uns dafür ein, dass noch weitere diesem Beispiel folgen."

Deutschland als Vorreiter

Die CBM begrüße darüber hinaus ausdrücklich die Vorreiterrolle der deutschen Bundesregierung, da sie zu den ersten unterzeichnenden Staaten beim Festakt am 30. März in New York gehören wird. Außerdem wird Deutschland das Zusatzprotokoll zeichnen, das die Kontrollmöglichkeiten für die Umsetzung erweitert.

Dies sei ein wichtiges Signal im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft, so Georgi weiter: "Wir würden es begrüßen, wenn Deutschland nun auch eine führende Rolle unter den Geberländern zum Thema behinderte Menschen in der Entwicklungszusammenarbeit einnehmen würde." Konkret verlangt Artikel 32 der UN-Konvention, dass behinderte Menschen auch in internationale Entwicklungsprogramme einbezogen werden müssen. Die CBM sei bereit hierzu einen eigenen Beitrag zu leisten in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien und deren Ausführungsorganen.

Ziel: Selbstbestimmtes Leben

Die Hilfsorganisation hofft nun auf eine baldige Ratifizierung und Umsetzung der Menschenrechtskonvention, sowohl in Deutschland als auch in Entwicklungsländern, damit sie möglichst bald einen wichtigen Beitrag zu einem selbstbestimmten Leben für Alle leisten kann. Mindestens zwanzig der 192 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen müssen das Dokument ratifizieren, das heißt, in nationales Recht übernehmen, damit die Konvention in Kraft tritt.

Zur UN-Konvention
Link: Grauer Star Simulator der CBM
Link: Brailleübersetzer der CBM
Link: Fingeralphabet
Link: Wissenstest zum Thema Katarakt
Link: Auslegung der Monatsandacht durch Mitarbeiter der CBM
Link: Bereich für Schulen, Kirchen und Gemeinden
Link: CBM auf Facebook
Link: CBM auf YouTube
Link: Newsletter der CBM bestellen
Link: RSS der CBm abonnieren
Link: CBM Kinderpate werden