Bußgeldzuweisungen

Ihre Bußgeldzuweisungen retten Augenlicht!

Bußgeldflyer
Denn die CBM hilft augenkranken, blinden und anders behinderten Menschen in den armen Regionen der Welt – im Jahr 2010 ca. 25 Millionen.
Sie hat u.a. Beraterstatus bei der UNO und ist von der Weltgesundheits- organisation (WHO) in Genf offiziell als Fachorganisation anerkannt. Die CBM erhält regelmäßig das Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI). Sie zählt damit zu den anerkannten und empfohlenen Spendenwerken in Deutschland.
Jederzeit können Sie gerne von uns Adressaufkleber sowie spezielle Überweisungsträger mit der Kontoverbindung der CBM für Bußgelder anfordern.
Nach Bußgelderhalt wird dem Gericht der Empfang wie vereinbart bestätigt. Ein unabhängiger Wirtschaftsprüfer überprüft jedes Jahr das Rechnungswesen der CBM, so dass die ordnungsgemäße Abwicklung und Verwendung der Bußgelder garantiert ist.
Oberlandesgerichten senden wir am Jahresanfang eine Übersicht der eingegangenen Zahlungen aus ihrem Bezirk sowie den Freistellungsbescheid des Finanzamtes hinsichtlich unserer Gemeinnützigkeit und unseren Jahresbericht.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Sparkasse Bensheim
Bußgeldkonto-Nr. 1045 103
BLZ 509 500 68

Ihre Ansprechpartnerin: Martina Gutschalk

Telefon: (06251) 131-132
E-Mail: Martina.Gutschalk@cbm.de
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